Österreich: Korrekter Umgang bei Opferschutzkommission
Der Umgang mit Daten von Missbrauchsopfern im kirchlichen Bereich ist „korrekt“. Darauf
hat der Vorsitzende der kirchlichen Datenschutzkommission, Walter Hagel, am Mittwoch
hingewiesen. Es würden keinerlei „Dateninhalte“ seitens der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft
an die Datenschutzkommission weitergeben, betonte Hagel im Gespräch mit Kathpress.
Dadurch, dass keinerlei Dateninhalte weitergegeben wurden, sei nicht nur keine Verletzung
des Datenschutzgeheimnisses geschehen, sondern eine solche Verletzung sei auch undenkbar,
so Hagel. Hagel reagierte damit auf einen Bericht der Tageszeitung „Der Standard“.
Demnach hatte ein bereits entschädigtes Missbrauchsopfer bei der Unabhängigen Opferschutzkommission
und der kirchlichen „Stiftung Opferschutz“ eine Datenauskunft angefragt; eine Antwort
habe er aber von der Kirchlichen Datenschutzkommission erhalten. Die Datenschutzkommission
agiere als eine Art „Vermittler“ zwischen dem, der eine Auskunft begehrt, und jenen
Stellen, die tatsächlich über die jeweiligen Daten verfügen, klärte Hagel den Fall
auf.