In den Chor der Kritiker
an der jüngsten Stellungnahme der Bioethikkommission hinsichtlich einer Lockerung
des Verbots künstlicher Befruchtung für alleinstehende Frauen und gleichgeschlechtliche
Paare stimmt nun auch der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) ein. Man teile
die Bedenken jener sechs Kommissionsmitglieder, die sich in einem Minderheitsvotum
gegen eine Ausweitung des Gesetzes aussprachen, heißt es in einer Aussendung am Mittwoch.
So verständlich der Kinderwunsch bei Alleinstehenden oder homosexuellen Paaren sei,
so sehr gelte zu bedenken, dass „Kinder nicht verzweckt" werden dürfen, betonte Familienverbandspräsident
Alfred Trendl.
„Es geht darum, zu schauen, was im Interesse des Kindes ist.
Es ist natürlich verständlich, dass Menschen einen Kinderwunsch haben und den auch
versuchen, zu verwirklichen. Das kann gerade der Familienverband am besten nachvollziehen.
Das Kindeswohl darf dabei aber nicht als zweitrangig angesehen werden. Das ist die
Gefahr, wenn man den mehrheitlich gefassten Beschluss der Bioethikkommission sieht.“
In
der Stellungnahme befürwortet die Bioethikkommission mehrheitlich eine Zulassung von
alleinstehenden Personen und gleichgeschlechtlichen Paaren zu fortpflanzungsmedizinischen
Maßnahmen. Sechs der 25 Mitglieder der Kommission sprachen sich in einem Minderheitsvotum
allerdings dagegen aus. Die Bioethikkommission war im Februar vom Verfassungsgerichtshof
(VfGH) zu einer Stellungnahme eingeladen worden. Beim VfGH stehen Gesetzesprüfungsverfahren
zum Fortpflanzungsmedizingesetz an.
„Kindeswohl ist natürlich ein allgemeiner
Begriff, den man immer auf den konkreten Sachverhalt anwenden muss. Grundsätzlich
geht es wie auch in der Kinderrechtskonvention (Artikel 7) darum, dass Kinder das
Recht haben, beide Eltern zu kennen und das als Verfassungsgesetz festgeschriebene
Recht auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen. Das ist für das Kind von zentraler
Bedeutung, dass es beide Eltern kennt und kennen kann. Bei der In-vitro-Fertilisation
ist das nicht der Fall, weil der Spender in 99,9 % der Fälle anonym ist und auch anonym
bleibt. Es wird das Recht auf regelmäßigen und persönlichen Kontakt zu beiden Elternteilen
systematisch und grundsätzlich ausgeschlossen, und das ist meiner Meinung nach nicht
im Sinn des Kindeswohls.“
Studien würden außerdem zeigen, welche wichtige
Rolle gerade den Vätern bei der Entwicklung des Kindes zukomme, so Trendl: Es könne
eine lebenslange Belastung für einen Menschen werden, einen Elternteil nicht zu kennen. Der
Katholische Familienverband schloss sich damit der Kritik des Sankt Pöltener Bischofs
Klaus Küng an. Dieser hatte in einer unmittelbaren Reaktion auf die am Dienstag veröffentliche
Stellungnahme der Bioethikkommission daran erinnert, dass jedes Kind ein Recht auf
Mutter und Vater habe - und es die „Geschlechterspannung der beiden zur Entwicklung"
brauche. Dieses Recht dürfe einem Kind nicht „geplant und bewusst" verwehrt werden.
Die
künstliche Befruchtung in der Petrischale (In-vitro-Fertilisation) ist in Österreich
gegenwärtig nur innerhalb ehelicher bzw. stabiler Gemeinschaften erlaubt, wenn Samen-
und Eizellen der jeweiligen Partner verwendet werden.