2012-04-19 15:26:41

Österreich: Kinder nicht verzwecken


RealAudioMP3 In den Chor der Kritiker an der jüngsten Stellungnahme der Bioethikkommission hinsichtlich einer Lockerung des Verbots künstlicher Befruchtung für alleinstehende Frauen und gleichgeschlechtliche Paare stimmt nun auch der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) ein. Man teile die Bedenken jener sechs Kommissionsmitglieder, die sich in einem Minderheitsvotum gegen eine Ausweitung des Gesetzes aussprachen, heißt es in einer Aussendung am Mittwoch. So verständlich der Kinderwunsch bei Alleinstehenden oder homosexuellen Paaren sei, so sehr gelte zu bedenken, dass „Kinder nicht verzweckt" werden dürfen, betonte Familienverbandspräsident Alfred Trendl.

„Es geht darum, zu schauen, was im Interesse des Kindes ist. Es ist natürlich verständlich, dass Menschen einen Kinderwunsch haben und den auch versuchen, zu verwirklichen. Das kann gerade der Familienverband am besten nachvollziehen. Das Kindeswohl darf dabei aber nicht als zweitrangig angesehen werden. Das ist die Gefahr, wenn man den mehrheitlich gefassten Beschluss der Bioethikkommission sieht.“

In der Stellungnahme befürwortet die Bioethikkommission mehrheitlich eine Zulassung von alleinstehenden Personen und gleichgeschlechtlichen Paaren zu fortpflanzungsmedizinischen Maßnahmen. Sechs der 25 Mitglieder der Kommission sprachen sich in einem Minderheitsvotum allerdings dagegen aus. Die Bioethikkommission war im Februar vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu einer Stellungnahme eingeladen worden. Beim VfGH stehen Gesetzesprüfungsverfahren zum Fortpflanzungsmedizingesetz an.

„Kindeswohl ist natürlich ein allgemeiner Begriff, den man immer auf den konkreten Sachverhalt anwenden muss. Grundsätzlich geht es wie auch in der Kinderrechtskonvention (Artikel 7) darum, dass Kinder das Recht haben, beide Eltern zu kennen und das als Verfassungsgesetz festgeschriebene Recht auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen. Das ist für das Kind von zentraler Bedeutung, dass es beide Eltern kennt und kennen kann. Bei der In-vitro-Fertilisation ist das nicht der Fall, weil der Spender in 99,9 % der Fälle anonym ist und auch anonym bleibt. Es wird das Recht auf regelmäßigen und persönlichen Kontakt zu beiden Elternteilen systematisch und grundsätzlich ausgeschlossen, und das ist meiner Meinung nach nicht im Sinn des Kindeswohls.“

Studien würden außerdem zeigen, welche wichtige Rolle gerade den Vätern bei der Entwicklung des Kindes zukomme, so Trendl: Es könne eine lebenslange Belastung für einen Menschen werden, einen Elternteil nicht zu kennen.
Der Katholische Familienverband schloss sich damit der Kritik des Sankt Pöltener Bischofs Klaus Küng an. Dieser hatte in einer unmittelbaren Reaktion auf die am Dienstag veröffentliche Stellungnahme der Bioethikkommission daran erinnert, dass jedes Kind ein Recht auf Mutter und Vater habe - und es die „Geschlechterspannung der beiden zur Entwicklung" brauche. Dieses Recht dürfe einem Kind nicht „geplant und bewusst" verwehrt werden.

Die künstliche Befruchtung in der Petrischale (In-vitro-Fertilisation) ist in Österreich gegenwärtig nur innerhalb ehelicher bzw. stabiler Gemeinschaften erlaubt, wenn Samen- und Eizellen der jeweiligen Partner verwendet werden.

(kap 19.04.2012 ord)








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