2012-04-19 10:58:48

D: Streit um katholische Lehrstühle


Das Bundesverfassungsgericht muss sich erstmals in seiner Geschichte mit den sogenannten Konkordatslehrstühlen befassen. Die Saarbrücker Philosophin Ulla Wessels hat in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt, wie ihr Rechtsanwalt am Mittwoch in Nürnberg bestätigte. Sie glaubt, dass sie bei einem von der Universität Erlangen-Nürnberg ausgeschriebenen Lehrstuhl für praktische Philosophie allein deshalb nicht zum Zuge kam, weil sie nicht katholisch ist. Die Uni bestreitet das. Bei einem mehrjährigen Rechtsstreit vor bayerischen Verwaltungsgerichten war die Klägerin Ende Februar in letzter Instanz unterlegen.
Bei Konkordatslehrstühlen hat die katholische Kirche ein Vetorecht. Das heißt, der zuständige Diözesanbischof kann die Berufung eines Universitätsprofessors durch Einspruch verhindern, wenn er Bedenken hinsichtlich seines katholisch-kirchlichen Standpunktes hat. Dieses und andere Rechte, die das Verhältnis von Staat und Kirche berühren, sind im bayerischen Konkordat von 1924 geregelt. Der völkerrechtliche Vertrag zwischen Bayern und dem Heiligen Stuhl wurde seither mehrfach fortgeschrieben. Er kann nicht einseitig gekündigt werden.
Allein in Bayern gibt es jenseits der theologischen Fakultäten 21 Konkordatslehrstühle für Pädagogik, Philosophie und Sozialwissenschaften, so viele wie in keinem anderen Bundesland.
Wessels argumentiert mit Artikel 33 Grundgesetz. Demnach darf niemand bei der Besetzung öffentlicher Ämter wegen seines Bekenntnisses oder seiner Weltanschauung benachteiligt werden. In ihrer Verfassungsbeschwerde greift sie außerdem an, dass ein Veto des Bischofs bei der Besetzung eines Konkordatslehrstuhls nicht von einem staatlichen Gericht überprüft werden kann. Dieser mangelnde Rechtsschutz verstoße gegen Artikel 19 der deutschen Verfassung, so ihr Anwalt Rainer Roth.

(kna 19.04.2012 ord)








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