2012-04-18 12:29:18

Österreich: Klasnic-Kommission gab mehr als 8 Mio. Euro aus


RealAudioMP3 In Österreich hat die „Unabhängige Opferschutzanwaltschaft“ in den letzten zwei Jahren mehr als acht Millionen Euro finanzielle Hilfe und 23.500 Therapiestunden den Betroffenen von Gewalt und Missbrauch im kirchlichen Bereich zuerkannt. Die im April 2010 von Kardinal Christoph Schönborn ins Leben gerufene Einrichtung unter Leitung von Waltraud Klasnic hat am Dienstag in Wien ihren Zwischenbericht präsentiert.

„Bisher konnten 702 – also 62,2 Prozent – der an die Unabhängige Opferschutzanwaltschaft herangetragenen 1.129 Betroffenen-Meldungen entschieden werden. 19 Fälle wurden ablehnend entschieden“, erklärte Klasnic.

Insgesamt gingen in den vergangenen zwei Jahren 1.244 Meldungen bei der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft ein. Davon waren laut dem Zwischenbericht die meisten (1.129) Betroffene von Gewalt und Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen; der Rest der Meldungen betraf „nicht-kirchliche Bereiche in Staat und Gesellschaft“. Rund 85 Prozent aller Meldungen betrafen nach Angaben der Kommission Fälle von Missbrauch und Gewalt vor dem Jahr 1980. Mit knapp der Hälfte der Fälle (40 %) hätten sich die meisten davon in den Jahren zwischen 1960 und 1970 ereignet, berichtete Klasnic bei der Pressekonferenz. Drei von vier Betroffenen seien männlich gewesen.

Kein Schlussstrich
Geplant sei, bis Jahresende 2012 den größten Teil der eingelangten Meldungen von Betroffenen zu entscheiden. Für das erste Quartal 2013 kündigte Klasnic einen umfangreichen Abschlussbericht an. Dieser bedeute jedoch „keinen Schlussstrich“, betonte Klasnic:

„Es soll auch ab 2013 weiterhin eine unabhängige Einrichtung geben, die für Betroffene im Bereich der katholischen Kirche Österreichs Entscheidungen für Hilfestellungen trifft und Bewusstseinsbildung und Prävention zum Ziel hat.“

Darüber hinaus forderte die Unabhängige Opferschutzkommission eine „Österreichische Plattform für die Prävention von körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt“. Diese solle „Empfehlungen“ für öffentliche wie auch zivilgesellschaftliche Einrichtungen geben, so Klasnic.

„Immer wieder haben wir uns auch bemüht, praktische Lebensbegleitung, Intervention und Stütze zu sein. Das Anliegen von Opferschutzanwaltschaft und Opferschutzkommission ist die Hilfestellung für die Menschen und ihre Schicksale und nicht das Paragrafennetz. Die Entscheidungen der Kommission fielen nach einer groben Plausibiliätprüfung - ungeachtet von Verjährungsfristen - und werden im Zweifel für das Opfer getroffen. Der Rechtsweg steht den Betroffenen selbstverständlich auch danach offen.“

Die finanziellen Hilfestellungen seien „nicht an Schweigeversprechen gebunden und können wesentlich einfacher und in bedeutend kürzerer Frist erlangt werden, als es vielleicht je in einem Gerichtsverfahren möglich wäre“, führte Klasnic aus. Auch nach Abschluss einzelner Fälle seien viele Kontakte mit den Betroffenen aufrecht geblieben.

Der gesamte Zwischenbericht der Klasnic-Kommission kann im Internet unter opfer-schutz.at nachgelesen werden.

(kap/rv 18.04.2012 mg)







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