Österreich: Klasnic-Kommission gab mehr als 8 Mio. Euro aus
In Österreich hat
die „Unabhängige Opferschutzanwaltschaft“ in den letzten zwei Jahren mehr als acht
Millionen Euro finanzielle Hilfe und 23.500 Therapiestunden den Betroffenen von Gewalt
und Missbrauch im kirchlichen Bereich zuerkannt. Die im April 2010 von Kardinal Christoph
Schönborn ins Leben gerufene Einrichtung unter Leitung von Waltraud Klasnic hat am
Dienstag in Wien ihren Zwischenbericht präsentiert.
„Bisher konnten 702
– also 62,2 Prozent – der an die Unabhängige Opferschutzanwaltschaft herangetragenen
1.129 Betroffenen-Meldungen entschieden werden. 19 Fälle wurden ablehnend entschieden“,
erklärte Klasnic.
Insgesamt gingen in den vergangenen zwei Jahren 1.244 Meldungen
bei der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft ein. Davon waren laut dem Zwischenbericht
die meisten (1.129) Betroffene von Gewalt und Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen;
der Rest der Meldungen betraf „nicht-kirchliche Bereiche in Staat und Gesellschaft“.
Rund 85 Prozent aller Meldungen betrafen nach Angaben der Kommission Fälle von Missbrauch
und Gewalt vor dem Jahr 1980. Mit knapp der Hälfte der Fälle (40 %) hätten sich die
meisten davon in den Jahren zwischen 1960 und 1970 ereignet, berichtete Klasnic bei
der Pressekonferenz. Drei von vier Betroffenen seien männlich gewesen.
Kein
Schlussstrich Geplant sei, bis Jahresende 2012 den größten Teil der eingelangten
Meldungen von Betroffenen zu entscheiden. Für das erste Quartal 2013 kündigte Klasnic
einen umfangreichen Abschlussbericht an. Dieser bedeute jedoch „keinen Schlussstrich“,
betonte Klasnic:
„Es soll auch ab 2013 weiterhin eine unabhängige Einrichtung
geben, die für Betroffene im Bereich der katholischen Kirche Österreichs Entscheidungen
für Hilfestellungen trifft und Bewusstseinsbildung und Prävention zum Ziel hat.“
Darüber
hinaus forderte die Unabhängige Opferschutzkommission eine „Österreichische Plattform
für die Prävention von körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt“. Diese solle
„Empfehlungen“ für öffentliche wie auch zivilgesellschaftliche Einrichtungen geben,
so Klasnic.
„Immer wieder haben wir uns auch bemüht, praktische Lebensbegleitung,
Intervention und Stütze zu sein. Das Anliegen von Opferschutzanwaltschaft und Opferschutzkommission
ist die Hilfestellung für die Menschen und ihre Schicksale und nicht das Paragrafennetz.
Die Entscheidungen der Kommission fielen nach einer groben Plausibiliätprüfung - ungeachtet
von Verjährungsfristen - und werden im Zweifel für das Opfer getroffen. Der Rechtsweg
steht den Betroffenen selbstverständlich auch danach offen.“
Die finanziellen
Hilfestellungen seien „nicht an Schweigeversprechen gebunden und können wesentlich
einfacher und in bedeutend kürzerer Frist erlangt werden, als es vielleicht je in
einem Gerichtsverfahren möglich wäre“, führte Klasnic aus. Auch nach Abschluss einzelner
Fälle seien viele Kontakte mit den Betroffenen aufrecht geblieben.
Der gesamte
Zwischenbericht der Klasnic-Kommission kann im Internet unter opfer-schutz.at nachgelesen
werden.