Mehrere katholische Bischöfe und Verbände machen sich für das geplante Betreuungsgeld
stark. Damit werde die hohe Erziehungsleistung der Eltern gewürdigt, betonte der Eichstätter
Bischof Gregor Maria Hanke am Donnerstag. Nachdrücklich wandte er sich gegen eine
einseitige Förderung von Einrichtungen wie Kinderkrippen. Diese schränke die verfassungsmäßig
garantierte Wahlfreiheit der Eltern zu sehr ein. Ähnlich hatten sich zuvor der katholische
Familienbischof Franz-Peter Tebartz-van Elst und der Familienbund der Katholiken geäußert.
Tebartz-van Elst, der Vorsitzender der Kommission Ehe und Familie der Deutschen
Bischofskonferenz ist, sprach sich mehrfach gegen eine „einseitige Förderung staatlicher
Betreuung“ aus. Diese beschränke die Wahlfreiheit der Eltern und benachteilige die
familiäre Erziehungsleistung. Das Recht der Erziehung liege zuerst bei den Eltern,
so der Limburger Bischof.
Der Familienbund der Katholiken fordert einen Anspruch
auf das Betreuungsgeld für alle Eltern von Kleinkindern. „Es darf keine Beschränkung
auf Eltern geben, die für ihre Kinder keine Betreuung in einer Kita in Anspruch nehmen“,
so Präsidentin Elisabeth Bußmann. Ihrer Ansicht nach sollten als Betreuungsgeld
300 Euro monatlich im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes gezahlt werden.
Nach
dem Koalitionsvertrag von Union und FDP soll ab 2013 für Eltern von unter Dreijährigen
ein Betreuungsgeld von 150 Euro monatlich eingeführt werden. (kna 05.04.2012 gs)