2012-03-23 14:30:03

Österreich: Empörung über christenfeindliche Fatwa


RealAudioMP3 Österreichs Bischöfe haben das christenfeindliche Rechtsgutachten des Großmuftis von Saudi-Arabien scharf kritisiert. Man erwarte von der muslimischen Welt eine klare Zurückweisung der Fatwa, hieß es in einer Erklärung der österreichischen Bischofskonferenz, die bei der eben beendeten Vollversammlung in Tainach verabschiedet wurde. Kardinal Christoph Schönborn, der Vorsitzende der Bischofskonferenz, sagte vor Journalisten:

„Diese Fatwa ist für uns Bischöfe völlig inakzeptabel und auch nicht nachvollziehbar. Wir verlangen eine offizielle Erklärung und eine eindeutige Bejahung von Kirchen und Christen in dieser Region.“

Großmufti Scheich Abdul Aziz bin Abdullah hatte auf eine Anfrage kuwaitischer Abgeordneten erklärt, es sei verboten, weitere Kirchen auf der Arabischen Halbinsel - also auch in den Golfstaaten - zu bauen. Damit nicht genug, forderte der Mufti überdies die Vernichtung sämtlicher Kirchen auf der Arabischen Halbinsel. Schönborn verwies auf den Umgang mit islamischen Kulturen in der westlichen Welt.

„So wie die katholische Kirche in Österreich und überall auf der Welt für die Religionsfreiheit eintriftt, erwartet sie umgekehrt, dass auch auf der Arabischen Halbinsel das Recht auf Religionsfreiheit beachtet und respektiert wird. Wir Bischöfe erwarten von den religiösen und politischen Führungskräften der muslimischen Welt eine klare Zurückweisung der Fatwa des saudischen Großmuftis.“

Gerade in einer Zeit, in der durch die arabischen Revolutionen die ganze Region in Aufruhr steht, helfen den Menschen solche Erklärungen nicht, heißt es in der Erklärung der Bischofskonferenz. Vielmehr drohe dadurch eine gefährliche Verschärfung der ohnedies schon bedrohlichen Situation von Christen in arabischen Ländern.

Die Fatwa stelle zudem die Ernsthaftigkeit eines interreligiösen Dialogs grundsätzlich in Frage. König Abdullah habe Anstrengungen für diesen Dialog unternommen und beispielsweise das Interreligiöse Dialogzentrums in Wien (2011) initiiert. Hier gebe es offenbar einen Widerspruch zwischen den Dialogbestrebungen des Königs und den Bestrebungen seines obersten Muftis.

Ebenfalls Thema bei der Vollversammlung der österreichischen Bischöfe war sexueller Missbrauch durch Kleriker. Kardinal Schönborn appellierte erneut an die Opfer, die kirchlichen Angebote zu Aufklärung und Hilfe in Anspruch zu nehmen. „Selbstverständlich" stehe es jedem Opfer frei, den gerichtlichen Klagsweg zu beschreiten, vor Gericht habe jedoch jeder Beklagte das gute Recht, „sich zu verteidigen, einschließlich der Einrede auf Verjährung", so der Kardinal. Allerdings bringe die „unbürokratische und professionelle" kirchliche Hilfe Opfern oft mehr als der Weg zu Gericht. Viele Betroffene hätten bereits finanzielle Hilfe erhalten, „weil für die Klasnic-Kommission unerheblich ist, ob Taten verjährt sind oder nicht".

Überdies rufen die österreichischen Bischöfe die Politik zu mehr Schutz für das beginnende Leben auf. Verantwortungsträger sollten ein „klares Votum gegen eine vorgeburtliche Selektion von Menschen mit Behinderung“ abgeben. Es dürfe nicht zugelassen werden, „dass Menschen schon vor der Geburt mit dem Argument der Vermeidung von Krankheit und Behinderung selektiert werden", heißt es in der Presseerklärung der Bischofskonferenz. Anlass des Einspruchs der Bischöfe ist der Tag der Menschen mit Down-Syndrom, der jährlich weltweit am 21. März begangen wird.

Mit Sorge beobachten die Bischöfe, dass die Diagnose eines Down-Syndrom-Kindes in rund 90 Prozent der Fälle zu einem Schwangerschaftsabbruch führt. Die diagnostischen Methoden würden hier so eingesetzt, dass ihr Ziel „nicht die Heilung, sondern die Selektion vor der Geburt" sei. Verschärft werde diese Entwicklung noch durch die gesetzliche Möglichkeit, die Abtreibung eines Kindes mit Behinderung bis unmittelbar vor der Geburt vorzunehmen.

Ausdrücklich lobten die Bischöfe den österreichischen Vizekanzler Michael Spindelegger für ein unlängst geäußertes Bekenntnis zum Lebensschutz beim diesjährigen Welttag der Menschen mit Down-Syndrom. Spindelegger hatte erklärt, jegliche Abwägungen, die darauf abzielen, den Wert eines Menschen oder seine Schutzwürdigkeit an das Vorhandensein bestimmter Qualitäten oder Fähigkeiten zu knüpfen, seien „strikt abzulehnen". Dies werteten die Bischöfe als Bekräftigung und große Hilfe im Einsatz für Menschen mit Behinderung.

Weiteres Ergebnis der Vollversammlung: In den katholischen Gottesdiensten in Österreich soll ab Advent 2013 ein neues Gebets- und Gesangbuch verwendet werden. Es wird das seit 1975 verwendete „Gotteslob" ablösen. Auch die Revision der Einheitsübersetzung des Neuen Testaments sei bereits sehr weit gediehen.

(kap 23.03.2012 gs)








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