Medizin-Ethiker beklagen eine in Einzelfällen „nicht vertretbare Praxis“ der ärztlichen
Suizidbeihilfe in der Schweiz. Heikle Punkte gebe es unter anderem bei der Feststellung
der Urteilsfähigkeit der Suizid-Kandidaten, bei der Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches
und bei der Suizidhilfe für psychisch und chronisch Kranke oder für besonders alte
Menschen, heißt es in einer Stellungnahme der Zentrale Ethikkommission der Schweizerischen
Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Die kritischen Fälle bei der Suizidbeihilfe
beträfen sowohl solche, bei denen eine Sterbehilfeorganisation beteiligt war, als
auch solche, in denen ohne Mitwirken solcher Organisationen Suizidbeihilfe geleistet
wurde. Die Medizin-Ethiker erinnerten auch daran, dass es nicht Aufgabe des Arztes
ist, „von sich aus Suizidhilfe anzubieten".