Zwangsehen sollen in der Eidgenossenschaft künftig unter Strafe stehen und als Verbrechen
gelten. Der Nationalrat – also die große Kammer in Bern – hat am Dienstag das Bundesgesetz
über Maßnahmen gegen Zwangsheiraten mit 128 zu 51 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Das berichtet die Neue Züricher Zeitung in ihrer Onlineausgabe. Damit ist die große
Kammer des Parlaments dem Bundesrat gefolgt. Die Vorlage geht nun an die kleine Kammer,
den Ständerat. Die neue Richtlinie sieht vor: Wer jemanden zu einer Ehe zwingt, soll
mit bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug bestraft werden. Damit gelte die Nötigung zur
Ehe als Verbrechen, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga im Nationalrat sagte.