2012-02-28 11:44:50

Erzbischof Zollitsch: Zufrieden mit Dialogprozess


RealAudioMP3 Zufrieden zeigt sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz mit dem bisherigen Verlauf des innerkirchlichen Dialogprozesses in Deutschland. Das Thema steht an diesem Dienstag auf der Tagesordnung der Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischöfe, die noch bis Donnerstag in Regensburg tagt. Erzbischof Robert Zollitsch blickte kurz vor Beginn des Treffens auf den bundesweiten Auftakt des Dialogprozesses im Juli 2011 in Mannheim zurück und zog eine Bilanz der Gespräche bis heute:
„Wir haben uns gemeinsam ausgetauscht über den Glauben, uns darin bestärkt und gemeinsam auf die Fragen des Glaubens heute geschaut - wie dieser heute neue Frucht tragen kann. Der Start war für mein Empfinden ausgesprochen gut! Wir werden in diesem Jahr wieder eine gemeinsame bundesweite Veranstaltung, in Hannover, und dann dort schauen, welche Schwerpunkte wir setzen.“

Auf der Regensburger Vollversammlung solle es nun um die weitere Ausgestaltung des Dialogprozesses gehen, so Zollitsch weiter. Er habe von Anfang an mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten in diesem Prozess gerechnet, fügte der Erzbischof mit Blick auf die Entwicklung in den 27 deutschen Bistümern an: Jede Diözese dürfe ihre eigenen Schwerpunkte setzen. Er freue sich über jede Initiative zum Dialog und sei „sehr angetan“ von dem, was die Bischöfe dazu aus ihren Diözesen berichtet hätten.

Ein weiteres Thema, das auf der Vollversammlung zur Sprache kommen soll, werde die Entschädigung von Heimkindern sein, die in kirchlichen Einrichtungen Gewalt erfuhren, kündigte Zollitsch weiter an:

„Wir werden einen Zwischenbericht hören über die Situation der Heimkinder und darüber, wie das Ganze weitergegangen ist. Ich bin dankbar dafür, dass wir Wege gefunden haben, gemeinsam mit den Ländern, mit dem Bund, wie dann auch Heimkinder eine finanzielle Anerkennung erhalten können für das, was in ihrer Zeit schwer war und worunter sie leiden mussten. Wir wollen diesen Weg weiter gehen im Sinne einer Heilung von Wunden, auch wenn wir viel später kommen und viele alt geworden sind, sollen sie wissen, dass diese schweren Situationen nicht vergessen sind, sondern dass wir gemeinsam mit den entsprechenden Gruppen im Staat und in der Gesellschaft diese Wege gehen wollen.“

Die Entschädigungen sind für ehemalige Heimkinder gedacht, die zwischen 1949 und 1975 in Einrichtungen der Bundesrepublik, darunter auch in kirchlichen Heimen, Gewalt und Demütigungen erlitten. Die Entschädigungen werden von Bund, Ländern und Kirchen geleistet und über eine Stiftung abgewickelt.

(domradio/kna 28.02.2012 pr)








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