Zufrieden zeigt sich
der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz mit dem bisherigen Verlauf des innerkirchlichen
Dialogprozesses in Deutschland. Das Thema steht an diesem Dienstag auf der Tagesordnung
der Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischöfe, die noch bis Donnerstag in Regensburg
tagt. Erzbischof Robert Zollitsch blickte kurz vor Beginn des Treffens auf den bundesweiten
Auftakt des Dialogprozesses im Juli 2011 in Mannheim zurück und zog eine Bilanz der
Gespräche bis heute: „Wir haben uns gemeinsam ausgetauscht über den Glauben,
uns darin bestärkt und gemeinsam auf die Fragen des Glaubens heute geschaut - wie
dieser heute neue Frucht tragen kann. Der Start war für mein Empfinden ausgesprochen
gut! Wir werden in diesem Jahr wieder eine gemeinsame bundesweite Veranstaltung, in
Hannover, und dann dort schauen, welche Schwerpunkte wir setzen.“
Auf der
Regensburger Vollversammlung solle es nun um die weitere Ausgestaltung des Dialogprozesses
gehen, so Zollitsch weiter. Er habe von Anfang an mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten
in diesem Prozess gerechnet, fügte der Erzbischof mit Blick auf die Entwicklung in
den 27 deutschen Bistümern an: Jede Diözese dürfe ihre eigenen Schwerpunkte setzen.
Er freue sich über jede Initiative zum Dialog und sei „sehr angetan“ von dem, was
die Bischöfe dazu aus ihren Diözesen berichtet hätten.
Ein weiteres Thema,
das auf der Vollversammlung zur Sprache kommen soll, werde die Entschädigung von Heimkindern
sein, die in kirchlichen Einrichtungen Gewalt erfuhren, kündigte Zollitsch weiter
an:
„Wir werden einen Zwischenbericht hören über die Situation der Heimkinder
und darüber, wie das Ganze weitergegangen ist. Ich bin dankbar dafür, dass wir Wege
gefunden haben, gemeinsam mit den Ländern, mit dem Bund, wie dann auch Heimkinder
eine finanzielle Anerkennung erhalten können für das, was in ihrer Zeit schwer war
und worunter sie leiden mussten. Wir wollen diesen Weg weiter gehen im Sinne einer
Heilung von Wunden, auch wenn wir viel später kommen und viele alt geworden sind,
sollen sie wissen, dass diese schweren Situationen nicht vergessen sind, sondern dass
wir gemeinsam mit den entsprechenden Gruppen im Staat und in der Gesellschaft diese
Wege gehen wollen.“
Die Entschädigungen sind für ehemalige Heimkinder gedacht,
die zwischen 1949 und 1975 in Einrichtungen der Bundesrepublik, darunter auch in kirchlichen
Heimen, Gewalt und Demütigungen erlitten. Die Entschädigungen werden von Bund, Ländern
und Kirchen geleistet und über eine Stiftung abgewickelt.