2012-02-19 15:03:04

Großbritannien: Kirche kann nicht verklagt werden


Ein anglikanischer Pfarrer hat vor einem britischen Arbeitsgericht seine Klage gegen die Bistumsleitung verloren. Ein Priester sei ein Amtsträger und kein Angestellter, befand der zuständige Richter aus der Grafschaft Worcestershire laut britischen Presseberichten vom Sonntag. Und die Kirche könne als solche nicht verklagt werden. Der Geistliche, Mark Sharpe, hatte geklagt, Bischof und Diözese hätten ihn nicht vor Mitgliedern seiner nach eigenen Worten „giftigen Pfarrei“ geschützt. Der Richter argumentierte demnach, obwohl die anglikanische Staatskirche seit mehreren hundert Jahren eine „zentrale Position“ in der britischen Gesellschaft einnehme, besitze sie keine Rechtspersönlichkeit. Statt eine Körperschaft mit zentralisierter Struktur und behördlicher Autorität, Funktion, Kontrolle und Richtung zu sein, stehe der Begriff „Kirche von England“ für eine „Mixtur scheinbar zahlloser Körperschaften ohne ein klares Bild dessen, wie die diversen Puzzleteile interagieren oder zusammenpassen. Die „Kirche von England“ könne daher als solche weder klagen noch verklagt werden.

(apic/kna 19.02.2012 mg)







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