Andachten, die vor den Sitzungen von Kommunalräten stattfinden, sind verfassungswidrig.
Das erklärte der oberste Gerichtshof in Großbritannien. Ein atheistisches Mitglied
des Kommunalrates von Bidford hatte sich durch das gemeinsame Gebet vor den Beratungen
indirekt diskriminiert gefühlt. Daraufhin erklärte die Nationale Säkulare Gesellschaft
die Andachten als unvereinbar mit der europäischen Konvention der Menschenrechte und
klagte erfolgreich gegen den Kommunalrat. In England und Wales sind gemeinsame Andachten
vor kommunalen Sitzungen nicht unüblich. Auch das Britische Parlament beginnt jeden
Konferenztag mit einem gemeinsamen Gebet.