D: Gegen „Asylgefängnis“ auf Berliner Großflughafen
Das Erzbistum Berlin
ist gegen die geplante „Gewahrsamseinrichtung“ für Asylbewerber auf dem Großflughafen
Berlin-Brandenburg. Auch weitere kirchliche Einrichtungen sowie Wohlfahrtsverbände
und Menschenrechtsorganisationen haben sich gegen die neue Einrichtung ausgesprochen.
Das Erzbistum nennt auch eine Alternative: Statt einer Festsetzung soll Asylbewerbern
ein reguläres Verfahren in Freiheit ermöglicht werden. Das schreibt die Diözese in
einer am Freitag in Berlin veröffentlichten Stellungnahme. Das „Asylgefängnis“ werde
zum Symbol der deutschen und europäischen Abschottungspolitik gegen Flüchtlinge. Das
sagt im Interview mit dem Domradio Beate Selders vom Flüchtlingsrat Brandenburg.
„Wir
fordern, dass die Asylverfahren an den Flughäfen in der ganzen Bundesrepublik eingestellt
werden. Im neuen Großflughafen von Berlin soll darüber hinaus das Verfahren nicht
noch weiter ausgedehnt werden, indem eine Internierungseinrichtung gebaut wird.“
Der
Asylantrag des Betroffenen muss innerhalb von zwei Tagen bearbeitet werden. Bei negativer
Entscheidung hat der Flüchtling drei Tage Zeit, um Widerspruch einzulegen. Das Verwaltungsgericht
muss dann den Angaben zufolge innerhalb von 14 Tagen über die Klage entscheiden. Danach
erfolgt entweder die Abschiebung oder die Einreise.
„Die Realität der Flüchtlinge
sieht so aus, dass sie bei ihrer Ankunft keine Ahnung haben, was passiert und wie
das Asylverfahren abläuft. Sie müssen aber ohne Rechtsbegleitung die Anhörung absolvieren,
dabei haben sie aber keine Möglichkeit, Kontakt mit Verwandten oder Landsleuten zu
finden. Das ist höchst problematisch.“
Einreisemöglichkeiten sollten für
alle garantiert werden, fordert Beate Selders vom Flüchtlingsrat Brandenburg.
„Beim
Flughafenverfahren ist es so, dass minderjährige Flüchtlinge selbst wenn sie ohne
Eltern einreisen, in solche Internierungseinrichtungen festgehalten. Es gibt dort
auch Kinder, also von null bis 18 Jahre alt. Da gibt es keine Unterscheidung.“
Hintergrund Der
neue Großflughafen in Schönefeld soll am 3. Juni eröffnet werden. Zu den Unterzeichnern
der Forderungen gehören das Erzbistum Berlin, die Liga der Spitzenverbände der freien
Wohlfahrtspflege Berlin, der Verein „Asyl in der Kirche“, der Flüchtlingsrat von Berlin
und Brandenburg sowie der Jesuiten Flüchtlingsdienst Deutschland. Auch das UNO-Flüchtlingskommissariat
UNHCR betonte, dass das Flughafenverfahren zu grundsätzlichen Problemen beim Flüchtlingsschutz
führe. Weil das Verfahren vorrangig auf Beschleunigung ausgelegt sei, sei die Verfahrensqualität
gefährdet, so der UNHCR-Vertreter für Deutschland und Österreich Michael Lindenbauer.
Die unverzüglich nach Antragstellung durchzuführenden Anhörungen könnten nicht immer
angemessen vorbereitet werden. Zudem gebe es für die Flüchtlinge erst dann Gelegenheit,
einen Anwalt zu kontaktieren, wenn die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung
des Asyl-Bundesamtes bereits gelegt seien. Fehler in der Anhörung könnten auch auf
das Gerichtsverfahren durchschlagen.