2012-01-21 12:39:30

D: Gegen „Asylgefängnis“ auf Berliner Großflughafen


RealAudioMP3 Das Erzbistum Berlin ist gegen die geplante „Gewahrsamseinrichtung“ für Asylbewerber auf dem Großflughafen Berlin-Brandenburg. Auch weitere kirchliche Einrichtungen sowie Wohlfahrtsverbände und Menschenrechtsorganisationen haben sich gegen die neue Einrichtung ausgesprochen. Das Erzbistum nennt auch eine Alternative: Statt einer Festsetzung soll Asylbewerbern ein reguläres Verfahren in Freiheit ermöglicht werden. Das schreibt die Diözese in einer am Freitag in Berlin veröffentlichten Stellungnahme. Das „Asylgefängnis“ werde zum Symbol der deutschen und europäischen Abschottungspolitik gegen Flüchtlinge. Das sagt im Interview mit dem Domradio Beate Selders vom Flüchtlingsrat Brandenburg.

„Wir fordern, dass die Asylverfahren an den Flughäfen in der ganzen Bundesrepublik eingestellt werden. Im neuen Großflughafen von Berlin soll darüber hinaus das Verfahren nicht noch weiter ausgedehnt werden, indem eine Internierungseinrichtung gebaut wird.“

Der Asylantrag des Betroffenen muss innerhalb von zwei Tagen bearbeitet werden. Bei negativer Entscheidung hat der Flüchtling drei Tage Zeit, um Widerspruch einzulegen. Das Verwaltungsgericht muss dann den Angaben zufolge innerhalb von 14 Tagen über die Klage entscheiden. Danach erfolgt entweder die Abschiebung oder die Einreise.

„Die Realität der Flüchtlinge sieht so aus, dass sie bei ihrer Ankunft keine Ahnung haben, was passiert und wie das Asylverfahren abläuft. Sie müssen aber ohne Rechtsbegleitung die Anhörung absolvieren, dabei haben sie aber keine Möglichkeit, Kontakt mit Verwandten oder Landsleuten zu finden. Das ist höchst problematisch.“

Einreisemöglichkeiten sollten für alle garantiert werden, fordert Beate Selders vom Flüchtlingsrat Brandenburg.

„Beim Flughafenverfahren ist es so, dass minderjährige Flüchtlinge selbst wenn sie ohne Eltern einreisen, in solche Internierungseinrichtungen festgehalten. Es gibt dort auch Kinder, also von null bis 18 Jahre alt. Da gibt es keine Unterscheidung.“

Hintergrund
Der neue Großflughafen in Schönefeld soll am 3. Juni eröffnet werden. Zu den Unterzeichnern der Forderungen gehören das Erzbistum Berlin, die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Berlin, der Verein „Asyl in der Kirche“, der Flüchtlingsrat von Berlin und Brandenburg sowie der Jesuiten Flüchtlingsdienst Deutschland. Auch das UNO-Flüchtlingskommissariat UNHCR betonte, dass das Flughafenverfahren zu grundsätzlichen Problemen beim Flüchtlingsschutz führe. Weil das Verfahren vorrangig auf Beschleunigung ausgelegt sei, sei die Verfahrensqualität gefährdet, so der UNHCR-Vertreter für Deutschland und Österreich Michael Lindenbauer. Die unverzüglich nach Antragstellung durchzuführenden Anhörungen könnten nicht immer angemessen vorbereitet werden. Zudem gebe es für die Flüchtlinge erst dann Gelegenheit, einen Anwalt zu kontaktieren, wenn die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung des Asyl-Bundesamtes bereits gelegt seien. Fehler in der Anhörung könnten auch auf das Gerichtsverfahren durchschlagen.

(domradio 21.01.2012 mg)







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