Schweiz: Diskussion um Kirchensteuer für Unternehmen
Der Staatsrat des Kantons Freiburg will an der Kirchensteuer für Unternehmen festhalten.
Das meldet die Agentur Kipa. An diesem Mittwoch bezog er Stellung zu einer so genannten
Volksmotion, die die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen aufheben und durch
die Entrichtung freiwilliger Beiträge ersetzen will. Mit Volksmotionen kann eine Gruppe
von stimmberechtigten Bürgern die Einführung von Gesetzen verlangen. Der Staatsrat
betont in seiner Antwort auf den Vorstoß, dass die anerkannten Kirchen neben ihren
liturgischen und kultusbezogenen Aufgaben eine wichtige soziale Rolle wahrnehmen würden.
Zudem erinnert er an den Beitrag der Kirchen im kulturellen Bereich, so etwa die Förderung
der Musik und die Erhaltung historischer Gebäude oder von Kunstwerken. Die Motion
wurde im Juli des vergangenen Jahres von den Jungfreisinnigen dem Kantonsparlament
vorgelegt. Sie fordert die Freiburger Kantonsregierung auf, dem Parlament eine Gesetzesänderung
zur Kirchensteuerpflicht für juristische Personen vorzulegen. Konkret verlangen sie
eine Änderung des Gesetzes vom 26. September 1990, das die Beziehungen zwischen dem
Staat und den Kirchen regelt. Dabei soll die Kirchensteuerpflicht für Firmen aufgehoben
und durch die Entrichtung freiwilliger Beiträge ersetzt werden. Auch in den Kantonen
Graubünden und Zürich gibt es derzeit Bestrebungen zur Abschaffung der Kirchensteuerpflicht
für Unternehmen. In der Schweiz kennen 20 von 26 Kantonen eine solche Steuer. Bislang
waren alle Versuche, diese abzuschaffen, erfolglos. Zuletzt erklärte das Bundesgericht
in einem Fall aus dem Kanton Schwyz die Kirchensteuer für juristische Personen für
zulässig.