2012-01-12 10:48:39

Schweiz: Diskussion um Kirchensteuer für Unternehmen


Der Staatsrat des Kantons Freiburg will an der Kirchensteuer für Unternehmen festhalten. Das meldet die Agentur Kipa. An diesem Mittwoch bezog er Stellung zu einer so genannten Volksmotion, die die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen aufheben und durch die Entrichtung freiwilliger Beiträge ersetzen will. Mit Volksmotionen kann eine Gruppe von stimmberechtigten Bürgern die Einführung von Gesetzen verlangen. Der Staatsrat betont in seiner Antwort auf den Vorstoß, dass die anerkannten Kirchen neben ihren liturgischen und kultusbezogenen Aufgaben eine wichtige soziale Rolle wahrnehmen würden. Zudem erinnert er an den Beitrag der Kirchen im kulturellen Bereich, so etwa die Förderung der Musik und die Erhaltung historischer Gebäude oder von Kunstwerken.
Die Motion wurde im Juli des vergangenen Jahres von den Jungfreisinnigen dem Kantonsparlament vorgelegt. Sie fordert die Freiburger Kantonsregierung auf, dem Parlament eine Gesetzesänderung zur Kirchensteuerpflicht für juristische Personen vorzulegen. Konkret verlangen sie eine Änderung des Gesetzes vom 26. September 1990, das die Beziehungen zwischen dem Staat und den Kirchen regelt. Dabei soll die Kirchensteuerpflicht für Firmen aufgehoben und durch die Entrichtung freiwilliger Beiträge ersetzt werden.
Auch in den Kantonen Graubünden und Zürich gibt es derzeit Bestrebungen zur Abschaffung der Kirchensteuerpflicht für Unternehmen. In der Schweiz kennen 20 von 26 Kantonen eine solche Steuer. Bislang waren alle Versuche, diese abzuschaffen, erfolglos. Zuletzt erklärte das Bundesgericht in einem Fall aus dem Kanton Schwyz die Kirchensteuer für juristische Personen für zulässig.

(kipa 12.01.2012 ord)








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