Mit dem ersten Januar 2012 ist in dem Land ein neues Gesetz über den Rechtsstatus
von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Kraft getreten. 14 Kirchen bleiben demnach
gesetzlich anerkannt. Weitere der derzeit rund 300 eingetragenen „Kleinkirchen“ können
ebenfalls anerkannt werden, sofern sie spezielle Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen
zum Beispiel mindestens 100 Jahre international und 20 Jahre in Ungarn aktiv gewesen
sein. Bisher haben mehr als 70 Religionsgemeinschaften um die Fortführung ihres bisherigen
Rechtsstellung beim zuständigen Minister angesucht.
Hintergrund Das
neue Gesetz war bereits im Juli 2011 vom Parlament verabschiedet worden und hatte
heftige Proteste ausgelöst, da es den Status zahlreicher sogenannter „Kleinkirchen“
in Frage stellte. Der Ungarische Verfassungsgerichtshof wies das Gesetz am 19. Dezember
wegen einer Missachtung des Verfahrensrechtes zurück. Ein überarbeiteter Antrag wurde
schließlich am 30. Dezember angenommen. Der Neuregelung war eine offizielle Erhebung
vorausgegangen, bei der sich herausstellte, dass viele der rund 300 derzeit registrierten
Kirchen und religiösen Gemeinschaften nicht mehr existierten. Ungarn hatte nach der
politischen Wende 1989 eine im europäischen Vergleich sehr liberale Praxis zur Anerkennung
von Religionsgemeinschaften eingeführt. Sie sah eine leicht durchführbare Registrierung
auf kommunaler Ebene vor.