2011-12-23 14:55:54

Konflikt um Leugnung des Armenier-Völkermordes: Türkischer Botschafter verlässt Frankreich


Nachdem Frankreich die Leugnung des von türkischen Stabsstellen 1915-17 geplanten Völkermords an den christlichen Armeniern unter Strafe gestellt hat, wird von Diaspora-Armeniern in Europa und Amerika ein ähnlicher Parlamentsbeschluss in weiteren EU-Staaten und in den USA gefordert. Unter anderem fordert der Zentralrat der Armenier in Deutschland ein ähnliches Gesetz vom Bundestag. Das Parlament in Berlin müsse den vom Osmanischen Reich verübten Völkermord von 1915 anerkennen und damit die Möglichkeit schaffen, die Leugnung der Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen, forderte der Rat am Donnerstagabend in Frankfurt. Meinungsfreiheit ende da, wo Fakten geleugnet und die Würde von Toten und die Ehre von Überlebenden verletzt würden. Bei Massakern und Todesmärschen zwischen 1915 und 1917 waren im damaligen Osmanischen Reich mehrere Hunderttausend Armenier umgekommen. Die Türkei weist den Vorwurf eines Völkermordes zurück. Heute leben rund 60.000 Armenier in der Türkei. Vor der Abstimmung hatte die Türkei Frankreich mit Sanktionen gedroht, sollten die Abgeordneten das Gesetz verabschieden.

Geteilte Reaktionen aus Armenien und der Türkei
Die Republik Armenien dankte Frankreich offiziell für das Gesetz. Der französische Staat habe damit bewiesen, dass die Menschenrechte die höchsten Werte überhaupt seien, sagte der armenische Außenminister Eduard Nalbandian am Donnerstag in Jerewan. Als erste Maßnahme gegen Frankreich verließ am Freitag der türkische Botschafter in Paris, Tahsin Burcuoglu, seinen Botschafterposten auf unbestimmte Zeit. Ankara suspendierte außerdem die militärische Kooperation mit Frankreich und schränkte die wirtschaftlichen Beziehungen ein. Der türkische Premier Recep Tayyip Erdogan verfügte auch die Aussetzung bilateraler Besuche. Die Entscheidung des Parlaments in Paris habe dem türkisch-französischen Verhältnis „sehr schwere und irreparable Wunden“ zugefügt, sagte der Regierungschef in Ankara.

(kap 23.12.2011 ord)







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