D: Geldgeschenke an Weihnachten, nicht für Hartz-IV-Empfänger
Der wirtschaftliche
Aufschwung in Deutschland ist nicht für alle ein Segen: Gut zwölf Millionen Menschen
gelten in der Bundesrepublik nach wie vor als von Armut gefährdet. Das ist das Ergebnis
des Armutsberichtes 2011 des Paritätischen Gesamtverbandes. In den östlichen Bundesländern
zeichnet sich ein Trend zum Positiven ab, während sich das Ruhrgebiet zum Sorgenkind
entwickelt hat. Und gerade an Weihnachten sind dann viele froh, wenn sie nicht Geschenke
bekommen sondern Geld. Aber die deutschen Gesetze sieht das anders: Wenn Verwandte
an Hartz-IV-Empfänger Geld schenken, zum Beispiel zur Tilgung ihrer Schulden, dann
wird das als Einkommen angerechnet und führt zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes
II. Renate Stark ist für Caritas Berlin für Fragen um Hartz-IV zuständig. Sie sagt
im Gespräch mit dem Domradio Köln:
„Diese Regelung hat Vor- und Nachteile.
Die Nachteile sind, dass man nicht Geldgeschenke sondern nur Waren geben kann. Das
ist eine Einschränkung für Arbeitslosengeld-Empfänger, weil sie nicht jegliche Art
von Geschenke entgegennehmen dürfen. Das grenzt sie aber enorm aus.“
Man
darf im Jahr 120 Euro – also zehn Euro pro Monat – für jedes Kind eines Hartz-IV-Empfängers
schenken, ohne mit Kürzungen für die Beiträge rechnen zu müssen. Arbeitslose haben
gesetzlich gesehen kein Anrecht, neben Hartz-IV Geldbeträge, weitere Geldbeiträge
für sich zu behalten. Die Richter des Bundessozialgerichts haben diese Regelung vor
Kurzem bekräftigt.
„Das kann ich ein Stück weit nachvollziehen. Wenn man
hier in Berlin schaut, dann sehe ich beispielsweise im Prenzlauer Berg etwa 39.000
Arbeitslose. Da hat einer reiche Eltern, der andere hingegen arme Eltern. Der erste
wäre ja sehr bevorzugt, der zweite stattdessen müsste mit Benachteiligungen rechnen.
Das sahen die Richter als Vorlage an.“
Die Gefahr, dass Hartz-IV-Empfänger
diese Regelung umgehen, ist groß, fügt Renate Stark von Caritas Berlin an.
„Das
bringt viele Menschen in die Nöte, so dass sie – wie man im Schwäbischen sagt – schummeln.
Da lässt man sich Sachen einfallen, um diese Regelung zu umgehen. Das ist ein Versuch,
am Gesetz vorbeizugehen und das machen sehr viele.“