2011-12-15 11:52:50

EU: Gleichberechtigung vor Religion


In Religionsfragen entscheiden europäische Gerichte immer seltener im Sinne der freien Religionsausübung. Das sagte die niederländische Juristin Titia Loenen bei einer Ringvorlesung in Münster. Im Vordergrund stehe bei der Urteilsfindung häufiger die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Beispiele seien Urteile des Europäischen Gerichtshofs zum Kopftuchstreit, bei denen die Religionsfreiheit weniger stark gewichtet worden sei als die Geschlechtergerechtigkeit. „Dieser Trend wird sich fortsetzen“, so Loenen. Die Europäische Menschenrechtskonvention erlaube keine Diskriminierung von Frauen, auch wenn diese religiös motiviert scheine. Ebenso verlangten die Menschenrechtsstandards der UNO gleiche Rechte für Mann und Frau in allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen.

(kipa 15.12.2011 gs)







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