In Religionsfragen entscheiden europäische Gerichte immer seltener im Sinne der freien
Religionsausübung. Das sagte die niederländische Juristin Titia Loenen bei einer Ringvorlesung
in Münster. Im Vordergrund stehe bei der Urteilsfindung häufiger die Gleichberechtigung
von Mann und Frau. Beispiele seien Urteile des Europäischen Gerichtshofs zum Kopftuchstreit,
bei denen die Religionsfreiheit weniger stark gewichtet worden sei als die Geschlechtergerechtigkeit.
„Dieser Trend wird sich fortsetzen“, so Loenen. Die Europäische Menschenrechtskonvention
erlaube keine Diskriminierung von Frauen, auch wenn diese religiös motiviert scheine.
Ebenso verlangten die Menschenrechtsstandards der UNO gleiche Rechte für Mann und
Frau in allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen.