Papstkritische polemische Äußerungen rechtfertigen nach einem Urteil des Landessozialgerichts
Baden-Württemberg den befristeten Ausschluss Kirchenangestellter von Arbeitslosengeld.
Ein von der katholischen Kirche getragenes Krankenhaus hatte einem Pfleger fristlos
gekündigt, nachdem bekannt wurde, dass er Autor eines im Internet veröffentlichten
Textes ist, in dem der Papst nach Ansicht des Gerichts diffamiert wird. Der XII. Senat
des Landessozialgerichts entschied, dass die fristlose Kündigung rechtmäßig gewesen
sei und die Arbeitsagentur zu Recht wegen Arbeitsaufgabe zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld
bewilligt habe. Der Mann habe sich wegen seiner Tätigkeit auch außerdienstlich so
verhalten müssen, dass „kein Widerspruch zu der Grundsätzen des Beschäftigungsbetriebs“
entstehe. Durch „polemische und auf niedrigem Niveau angesiedelte Äußerungen“ gegen
den Papst habe der Pfleger seine Loyalitätsverpflichtung nachhaltig verletzt. Damit
sei das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber dauerhaft zerstört worden. Das Sozialgericht
Konstanz hatte noch für den Pfleger entschieden.