2011-11-02 10:33:47

D: Fristlose Kündigung wegen Papstbeschimpfung


Papstkritische polemische Äußerungen rechtfertigen nach einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg den befristeten Ausschluss Kirchenangestellter von Arbeitslosengeld. Ein von der katholischen Kirche getragenes Krankenhaus hatte einem Pfleger fristlos gekündigt, nachdem bekannt wurde, dass er Autor eines im Internet veröffentlichten Textes ist, in dem der Papst nach Ansicht des Gerichts diffamiert wird. Der XII. Senat des Landessozialgerichts entschied, dass die fristlose Kündigung rechtmäßig gewesen sei und die Arbeitsagentur zu Recht wegen Arbeitsaufgabe zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld bewilligt habe. Der Mann habe sich wegen seiner Tätigkeit auch außerdienstlich so verhalten müssen, dass „kein Widerspruch zu der Grundsätzen des Beschäftigungsbetriebs“ entstehe. Durch „polemische und auf niedrigem Niveau angesiedelte Äußerungen“ gegen den Papst habe der Pfleger seine Loyalitätsverpflichtung nachhaltig verletzt. Damit sei das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber dauerhaft zerstört worden. Das Sozialgericht Konstanz hatte noch für den Pfleger entschieden.

(kap 02.11.2011 mg)







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