Die Fristenlösung bleibt auf der politischen Agenda. Im September hatten die Liechtensteiner
in einer Volksabstimmung mit knapper Mehrheit „Nein“ zur Abtreibung gesagt. Nun muss
sich die Regierung zu einem neuen Vorstoß äußern. Das Parlament verlangt, dass Frauen,
die für eine Abtreibung ins Ausland reisen, im Fürstentum nicht mehr strafrechtlich
verfolgt werden. In Liechtenstein ist der Schwangerschaftsabbruch verboten und wird
mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet, selbst wenn er im Ausland
vorgenommen wurde.