Embryonale Stammzellen können nicht patentiert werden. Dies beschloss das Europäische
Gerichtshof auf Anfrage des Bundesgerichtshofes an diesem Dienstag. Der Stammzellenforscher
Oliver Brüstle hatte 2009 einen Antrag auf Patentierung embryonaler Stammzellen gestellt.
Durch eine neue Methode könnten embryonale Stammzellen in Nervenzellen umgewandelt
und somit Krankheiten wie Parkinson oder Blindheit geheilt werden, so der Forscher.
Die Nutzung von embryonalen Stammzellen, die die Zerstörung des Embryos nach sich
ziehen kann, sei nicht patentierbar, betonen die Luxemburger Richter. Durch die Entscheidung
des Gerichts sieht Brüstle erhebliche Nachteile in der medizinischen Forschung des
21. Jahrhunderts.