D: Bischöfe tragen staatliche Beschlüsse zur Hilfe für Missbrauchsopfer mit
Die katholische Kirche
trägt die Beschlüsse der Bundesregierung zur Hilfe für Missbrauchsopfer voll mit.
Das hat der Missbrauchsbeauftragte der deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan
Ackermann, am Rande der DBK-Vollversammlung in Fulda unterstrichen. Eine Arbeitsgruppe
des Runden Tisches der Bundesregierung hatte sich am Dienstag darauf geeinigt, dass
auch Opfer von verjährten Fällen Hilfen erhalten sollen. Einen gemeinsamen Fond zusammen
mit dem Staat werde es nicht geben, hieß es: Institutionen, in denen Kinder und Jugendliche
sexuell missbraucht wurden, müssten selbst für Hilfen und Schmerzensgeld aufkommen.
Weiter plädierte das Gremium dafür, die Hilfe für Missbrauchsopfer in Form von Therapien
und ähnlichen heilenden Verfahren zu verstärken. An diesen Vorschlägen sei die katholische
Kirche aktiv beteiligt gewesen, erzählt in Fulda Bischof Ackermann unserem Kollegen
vom Domradio Köln:
„Wir sind völlig einverstanden mit dem, was vor Ort
beraten und beschlossen worden ist. Uns war ja auch wichtig, dass das möglichst kompatibel
ist mit dem, was am Runden Tisch beraten wird. Wir haben gleich gesagt, wenn es um
die Zahlung von finanziellen Leistungen geht und wenn es zu gemeinsamen Standards
kommt, dann werden wir uns natürlich daran beteiligen und diese Standards einhalten.“
Die
katholische Kirche arbeite weiter „systematisch“ und „mit aller Kraft“ daran, die
Vertrauenskrise zu überwinden, die durch den Missbrauchsskandal entstanden sei, versichert
Ackermann. Als wesentlich bewertet der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz
hier das Treffen des Papstes mit Missbrauchsopfern in Erfurt.
„Es hat sich
gezeigt im Nachgang des Treffens des Heiligen Vaters mit den Missbrauchsopfern, dass
es wichtig war, dass der Papst konkrete Lebensgeschichten und Missbrauchserfahrungen
hören konnte. Ich würde heute fast auch wagen zu sagen: es hatte etwas Heilendes.“
Auch
die Evangelische Kirche in Deutschland begrüßte die Lösung. Die EKD unterstütze diese
Lösung ausdrücklich, sagte der Stellvertreter des Bevollmächtigten der EKD bei der
Bundesregierung, David Gill, der auch Mitglied der Arbeitsgruppe war.
Hilfen
für Opfer familiären Missbrauchs Opfer, deren zivilrechtlichen Ansprüche
auf Entschädigung verjährt sind, sollen ergänzende Hilfe bekommen. Allerdings soll
dieses Hilfesystem zeitlich begrenzt werden. Die Hilfen sollen der Rehabilitation
der Betroffenen dienen. Für Opfer familiären Missbrauchs sollen Bund und Länder die
Kosten für Hilfen übernehmen. Der Staat wird dabei für die Leistungen maximal 10.000
Euro pro Betroffenen zahlen, teilte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(FDP) am Dienstag im Anschluss an die Sitzung mit. Die Opfer erhalten direkt kein
Geld. Das Konzept muss noch vom Runden Tisch beschlossen werden, der am 30. November
zum letzten Mal tagen soll. Mit dabei sein wird auch Bischof Stephan Ackermann. (domradio
06.10.2011 pr)