2011-10-06 11:55:28

D: Bischöfe tragen staatliche Beschlüsse zur Hilfe für Missbrauchsopfer mit


RealAudioMP3 Die katholische Kirche trägt die Beschlüsse der Bundesregierung zur Hilfe für Missbrauchsopfer voll mit. Das hat der Missbrauchsbeauftragte der deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, am Rande der DBK-Vollversammlung in Fulda unterstrichen. Eine Arbeitsgruppe des Runden Tisches der Bundesregierung hatte sich am Dienstag darauf geeinigt, dass auch Opfer von verjährten Fällen Hilfen erhalten sollen. Einen gemeinsamen Fond zusammen mit dem Staat werde es nicht geben, hieß es: Institutionen, in denen Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht wurden, müssten selbst für Hilfen und Schmerzensgeld aufkommen. Weiter plädierte das Gremium dafür, die Hilfe für Missbrauchsopfer in Form von Therapien und ähnlichen heilenden Verfahren zu verstärken. An diesen Vorschlägen sei die katholische Kirche aktiv beteiligt gewesen, erzählt in Fulda Bischof Ackermann unserem Kollegen vom Domradio Köln:

„Wir sind völlig einverstanden mit dem, was vor Ort beraten und beschlossen worden ist. Uns war ja auch wichtig, dass das möglichst kompatibel ist mit dem, was am Runden Tisch beraten wird. Wir haben gleich gesagt, wenn es um die Zahlung von finanziellen Leistungen geht und wenn es zu gemeinsamen Standards kommt, dann werden wir uns natürlich daran beteiligen und diese Standards einhalten.“

Die katholische Kirche arbeite weiter „systematisch“ und „mit aller Kraft“ daran, die Vertrauenskrise zu überwinden, die durch den Missbrauchsskandal entstanden sei, versichert Ackermann. Als wesentlich bewertet der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz hier das Treffen des Papstes mit Missbrauchsopfern in Erfurt.

„Es hat sich gezeigt im Nachgang des Treffens des Heiligen Vaters mit den Missbrauchsopfern, dass es wichtig war, dass der Papst konkrete Lebensgeschichten und Missbrauchserfahrungen hören konnte. Ich würde heute fast auch wagen zu sagen: es hatte etwas Heilendes.“

Auch die Evangelische Kirche in Deutschland begrüßte die Lösung. Die EKD unterstütze diese Lösung ausdrücklich, sagte der Stellvertreter des Bevollmächtigten der EKD bei der Bundesregierung, David Gill, der auch Mitglied der Arbeitsgruppe war.

Hilfen für Opfer familiären Missbrauchs
Opfer, deren zivilrechtlichen Ansprüche auf Entschädigung verjährt sind, sollen ergänzende Hilfe bekommen. Allerdings soll dieses Hilfesystem zeitlich begrenzt werden. Die Hilfen sollen der Rehabilitation der Betroffenen dienen. Für Opfer familiären Missbrauchs sollen Bund und Länder die Kosten für Hilfen übernehmen. Der Staat wird dabei für die Leistungen maximal 10.000 Euro pro Betroffenen zahlen, teilte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Dienstag im Anschluss an die Sitzung mit. Die Opfer erhalten direkt kein Geld. Das Konzept muss noch vom Runden Tisch beschlossen werden, der am 30. November zum letzten Mal tagen soll. Mit dabei sein wird auch Bischof Stephan Ackermann.
(domradio 06.10.2011 pr)








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