2011-09-09 13:37:30

D: Iloyalität kann zur Entlassung führen


Katholische Arbeitgeber können Angestellte grundsätzlich entlassen, wenn diese gegen ihre Loyalitätspflichten verstoßen. Nach in Deutschland geltendem Recht dürfen Kirchen eigene Regeln im Arbeitsrecht festlegen. Der Verstoß außerhalb des Dienstes kann zur Entlassung führen. Das Gesetz bestand bereits in der Weimarer Reichsverfassung von 1949 und war ins Grundgesetz übernommen worden. Staatliche Gerichte dürften nicht in diese Entscheidungen eingreifen, sondern lediglich die religiöse Begründung auf Plausibilität überprüfen. Diesen Donnerstag hat das Arbeitsgericht Erfurt zugunsten des entlassenen Chefarztes entschieden. Das Urteil wurde dadurch begründet, dass mit katholischen und evangelischen Mitarbeitern gleiche Arbeitsverträge abgeschlossen worden waren. Außerdem habe der Arzt zwei Jahre lang in einer nichtehelichen Gemeinschaft gelebt, was ebenfalls nicht zur Abmahnung geführt hatte.

(kna 09.09.2011 ks)








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