Katholische Arbeitgeber können Angestellte grundsätzlich entlassen, wenn diese gegen
ihre Loyalitätspflichten verstoßen. Nach in Deutschland geltendem Recht dürfen Kirchen
eigene Regeln im Arbeitsrecht festlegen. Der Verstoß außerhalb des Dienstes kann zur
Entlassung führen. Das Gesetz bestand bereits in der Weimarer Reichsverfassung von
1949 und war ins Grundgesetz übernommen worden. Staatliche Gerichte dürften nicht
in diese Entscheidungen eingreifen, sondern lediglich die religiöse Begründung auf
Plausibilität überprüfen. Diesen Donnerstag hat das Arbeitsgericht Erfurt zugunsten
des entlassenen Chefarztes entschieden. Das Urteil wurde dadurch begründet, dass mit
katholischen und evangelischen Mitarbeitern gleiche Arbeitsverträge abgeschlossen
worden waren. Außerdem habe der Arzt zwei Jahre lang in einer nichtehelichen Gemeinschaft
gelebt, was ebenfalls nicht zur Abmahnung geführt hatte.