2011-09-08 12:11:46

Türkei: Rückerstattung gilt nicht für katholische Kirche


Die von der türkischen Regierung beschlossene Rückerstattung kirchlichen Eigentums gilt nicht für die katholische Kirche. Diese sei nicht ausdrücklich im Friedensvertrag von Lausanne erwähnt und könne dadurch nicht als türkische Rechtsperson behandelt werden, teilte der Sprecher der türkischen Bischofskonferenz, Rinaldo Marmara, der katholischen Nachrichtenagentur SIR mit. Für die Rückerstattung katholischen Eigentums fehle somit die rechtliche Grundlage, erklärt Marmara. Die Bischofskonferenz werde Ende September über weitere Restitutionsmöglichkeiten beraten, so Marmara. Die türkische Regierung hatte in einem Dekret Anfang August die Rückgabe des seit 1936 enteigneten Besitzes nichtmuslimischer Stiftungen verfügt, was als historischer Schritt zur Besserstellung von Christen und Juden im Land bewertet worden war.

(kap 08.09.2011 ks)








All the contents on this site are copyrighted ©.