Türkei: Rückerstattung gilt nicht für katholische Kirche
Die von der türkischen Regierung beschlossene Rückerstattung kirchlichen Eigentums
gilt nicht für die katholische Kirche. Diese sei nicht ausdrücklich im Friedensvertrag
von Lausanne erwähnt und könne dadurch nicht als türkische Rechtsperson behandelt
werden, teilte der Sprecher der türkischen Bischofskonferenz, Rinaldo Marmara, der
katholischen Nachrichtenagentur SIR mit. Für die Rückerstattung katholischen Eigentums
fehle somit die rechtliche Grundlage, erklärt Marmara. Die Bischofskonferenz werde
Ende September über weitere Restitutionsmöglichkeiten beraten, so Marmara. Die türkische
Regierung hatte in einem Dekret Anfang August die Rückgabe des seit 1936 enteigneten
Besitzes nichtmuslimischer Stiftungen verfügt, was als historischer Schritt zur Besserstellung
von Christen und Juden im Land bewertet worden war.