Tschechien: Ende der Priesterfinanzierung durch den Staat
Der tschechische Staat wird sich in den kommenden 17 Jahren sukzessive aus der sogenannten
„josephinischen Kirchenfinanzierung", also der Bezahlung der Priestergehälter durch
den Staat, zurückziehen. Darauf haben sich Regierung und Kirchenvertreter in Prag
jetzt bei Verhandlungen zu den letzten Detailfragen für ein Gesetz zur Entschädigung
von unter kommunistischer Herrschaft enteigneten kirchlichen Gütern geeinigt. Vorgesehen
ist, dass der Staat nach Inkrafttreten des Restitutionsgesetzes noch 17 Jahre lang
die Priestergehälter finanzieren. In der ersten drei Jahren bleiben die Summen dabei
unverändert. Danach sollen der staatliche Anteil jährlich um fünf Prozent gesenkt
werden. Die Kirche wird parallel dazu ein eigenes Finanzierungsmodell entwickeln.
Sollten das Gesetz in beiden Kammern des Parlaments eine Mehrheit finden, könnte es
zum 1. Jänner 2013 in Kraft treten. Eine „grundlegende Einigung" über die Restitutionsbedingungen
hatten Kirchen und Regierung bereits vor rund zwei Wochen erzielt. Demnach wird der
Staat der Kirche 56 Prozent ihres einstigen Eigentums im Wert von 75 Milliarden Kronen
(rund 3,1 Milliarden Euro) rückerstatten. Zusätzlich sollen im Laufe der kommenden
30 Jahre finanzielle Entschädigungen in Höhe von 59 Milliarden Kronen (rund 2,4 Milliarden
Euro) plus Zinsen fließen.