Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) appelliert an die „Organisation
der Islamischen Konferenz“, ihre 57 Mitgliedsstaaten anzuhalten, bei der Freilassung
Gefangener zum Ende des Ramadan auch aus Gewissens- und Glaubensgründen Inhaftierte
freizulassen. Man solle nicht vor unterschiedlicher Religionszugehörigkeit haltmachen,
so die Organisation in einer Pressemitteilung an diesem Montag. Dies wäre ein wesentlicher
Beitrag zum weltweit notwendigen Religionsfrieden, ein Zeichen der Offenheit für Demokratie
und der Bereitschaft zur Achtung der Menschenrechte gerade in Zeiten stürmischer Veränderungen
in den Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens, so die IGFM. Mit dem Fastenmonat
Ramadan ist in einigen islamischen Ländern traditionell die Freilassung von Gefangenen
verbunden.