Der Datenschutz bei
der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs ist gewährleistet. Das betonen die Deutsche
Bischofskonferenz und das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen. In einer
Medienmitteilung von diesem Freitag erläuterte die Bischofskonferenz ihr gemeinsames
Forschungsprojekt zum Thema Missbrauch.
Die Bischofskonferenz und das niedersächsische
Forschungsinstitut bekräftigen, dass bei dem Projekt die „allgemeinen daten- und personenschutzrechtlichen
Standard“ befolgt werden. Damit reagierten die Bischöfe auf erste Anfragen und Bedenken
hinsichtlich des Datenschutzes. In dem vor Kurzem vorgestellten Projekt sollen sämtliche
Personalakten aller männlichen Geistlichen der 27 deutschen Bistümer seit dem Jahr
2000 auf entsprechende Vorkommnisse gesichtet werden. Zudem soll die Untersuchung
in neun repräsentativ ausgewählten Bistümern sogar bis 1945 ausgeweitet werden. Dabei
geht es insgesamt um mehr als 100.000 Personalakten. Dem Kriminologische Forschungsinstitut
Niedersachsen werde bei der Erhebung der Daten keinerlei direkter Einblick in die
Personalakten gewährt, heißt es in der gemeinsamen Erklärung des Sekretärs der Deutschen
Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer, und des Direktors des Forschungsinstituts,
Christian Pfeiffer.
Aufarbeitung vervollständigen Die Bischöfe
haben die Forschungsprojekte auf den Weg gebracht, um die Aufarbeitung von Fällen
sexuellen Missbrauchs zu vervollständigen und vor allem die Prävention weiter verbessern
zu können. Die Forschungsarbeit bringe aber „selbstverständlich keinen Generalverdacht
gegen die Priester in unseren Bistümern zum Ausdruck, die in ihrer ganz überwältigenden
Mehrheit ihrer Sendung und Arbeit vorbildlich entsprechen“, heißt es in der Erklärung. (pm/kna
05.08.2011 mg)