Die deutschen Bischöfe haben zum 60. Jahrestag der Genfer Flüchtlingskonvention die
Arbeit des UNO-Flüchtlingshilfswerks gewürdigt. Am 28. Juli 1951 beschloss eine UNO-Konferenz
die Genfer Flüchtlingskonvention. Deutschland gehörte zu den ersten Unterzeichnerstaaten.
Wächter über die Anwendung ist der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
(UNHCR).
Das UNHCR leiste seit Jahrzehnten einen „unschätzbaren Dienst der
Humanität an den Flüchtlingen“, schreibt der Vorsitzende der Migrationskommission
der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Norbert Trelle. Zugleich betonte der Hildesheimer
Bischof, die Kirche werde auch künftig „die rechtliche und moralische Pflicht der
Staaten anmahnen, Asylbegehren zuzulassen, sie angemessen zu prüfen und Schutzbedürftige
aufzunehmen“. Man wisse sich „einig mit dem UNHCR in der Sorge um die Menschen, die
auf der Flucht vor Verfolgung oder Unterdrückung gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen
und in anderen Staaten Zuflucht zu suchen“.
Hilfswerke verlangen mehr
Schutz für Flüchtlinge Mehr Schutz und Hilfe für Flüchtlinge weltweit
fordern die christlichen Katastrophenhilfswerke und Unicef Deutschland. In einer gemeinsamen
Erklärung zum 60. Jahrestag der UNO-Flüchtlingskonvention wird verlangt, Binnenvertriebene
besser zu unterstützen, da sie durch die Konvention nicht geschützt seien. Laut UNO
waren im Vorjahr 27,5 Millionen Menschen im eigenen Land auf der Flucht. Die drei
Organisationen appellieren an die Regierung, Solidarität mit Flüchtlingen in der Bevölkerung
zu stärken. Die UN-Flüchtlingskonvention müsse wieder mit Leben erfüllt werden. Die
Armen trügen die Hauptlast, da 80 Prozent aller Flüchtlinge weltweit in Entwicklungsländern
lebten. Pakistan nahm demnach 2009 mit 1,7 Millionen Flüchtlingen weltweit die meisten
Menschen auf, gefolgt von Iran und Syrien, so die Diakonie Katastrophenhilfe, Caritas
international und Unicef.