Bei der Deutschen Bischofskonferenz sind bislang 579 Anträge auf Entschädigung von
Missbrauchsopfern eingegangen. Davon habe die zuständige Koordinierungsstelle in 560
Fällen eine Entschädigung befürwortet und eine entsprechende Empfehlung an die Orden
und Bistümer weitergegeben, sagte Konferenz-Sprecher Matthias Kopp am Mittwoch in
Bonn. Die letzte Entscheidung liege jetzt bei den jeweiligen Orden und Bistümern,
betonte der Sprecher. Unter den Anträgen seien auch solche, bei denen die empfohlene
Summe die ursprüngliche Grenze von 5.000 Euro übersteige. Das ist bei besonders schwerwiegenden
Missbrauchsfällen der Fall. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte zuvor eine Zwischenbilanz
des Antragsverfahrens gezogen. Opfervereinigungen gingen von „deutlich mehr als 2.000
Menschen aus, denen in den vergangenen Jahrzehnten als Kindern und Jugendlichen Gewalt
im Bereich der katholischen Kirche widerfahren ist“. Dies würde bedeuten, dass bislang
weniger als ein Drittel der Anspruchsberechtigten einen Antrag auf Entschädigung gestellt
hätten, schreibt die Zeitung in ihrer Mittwochsausgabe.
Hintergrund
Als
erste vom Missbrauchsskandal betroffene Institution hatte die katholische Kirche Anfang
März finanzielle Entschädigungen für die Opfer beschlossen. Kirchliche Einrichtungen
wollen Opfern sexueller Übergriffe bis zu 5.000 Euro zahlen, wenn diese ihre Ansprüche
wegen Verjährung vor Gericht nicht mehr durchsetzen können. Zusätzlich übernimmt die
Kirche unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Psychotherapie. In besonders
schweren Fällen kann auch eine höhere Entschädigungssumme gezahlt werden.
Um
eine solche Entschädigung zu erhalten, müssen die Betroffenen einen schriftlichen
Antrag stellen. Erforderlich ist eine eidesstattliche Erklärung per Unterschrift,
aus der hervorgeht, dass sie als Minderjährige oder Schutzbefohlene Opfer eines sexuellen
Übergriffs durch Kirchenmitarbeiter wurden. Die Anträge gehen an eine „Zentrale Koordinierungsstelle“,
die beim „Büro für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich“
der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn angesiedelt ist. Dem Gremium gehören Psychologen,
Juristen und Theologen an. Die Empfehlungen der Kommission gehen an die jeweiligen
Orden und Bistümer.