Eine Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte muss darüber entscheiden,
ob ein Verbot einer Plakataktion der Raelianer-Sekte in der Schweiz ein Verstoss gegen
die Meinungsfreiheit war. Die zuständige Kammer billigte am Dienstag in Strassburg
die Überweisung an die höchste Instanz des Gerichtshofs. Sie war von den Raelianern
beantragt worden, nachdem der Gerichtshof im Januar das Verbot gebilligt hatte. Die
Plakataktion war von den Schweizer Behörden 2001 verboten worden, weil die Organisation
gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung verstosse. Als Begründung führten
die Behörden an, die Raelianer träten für das Klonen für Menschen ein und billigten
zumindest theoretisch auch Pädophilie und Inzest.