2011-07-13 11:28:44

Schweiz: Klon-Sekte zieht vor Gericht


Eine Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte muss darüber entscheiden, ob ein Verbot einer Plakataktion der Raelianer-Sekte in der Schweiz ein Verstoss gegen die Meinungsfreiheit war. Die zuständige Kammer billigte am Dienstag in Strassburg die Überweisung an die höchste Instanz des Gerichtshofs. Sie war von den Raelianern beantragt worden, nachdem der Gerichtshof im Januar das Verbot gebilligt hatte. Die Plakataktion war von den Schweizer Behörden 2001 verboten worden, weil die Organisation gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung verstosse. Als Begründung führten die Behörden an, die Raelianer träten für das Klonen für Menschen ein und billigten zumindest theoretisch auch Pädophilie und Inzest.

(kipa 13.07.2011 ord)








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