Schweiz: Beschwerden gegen Minarett-Initiative ungültig
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat zwei Beschwerden gegen
die Gültigkeit der Minarett-Initiative verworfen. Die Richter kamen zum Schluss, dass
die Beschwerdeführer keine „Opfer“ der Verfassungsänderung sind. Schließlich planten
sie offenbar in nächster Zeit nicht den Bau einer Moschee mit einem Minarett. Folglich
hätten sie nicht gezeigt, dass die Verfassungsänderung auf sie angewendet werden könnte.
Die Beschwerden waren von einer Einzelperson sowie drei muslimischen Kulturvereinen
und einer Stiftung eingereicht worden. Sie hatten geltend gemacht, dass die Verfassungsänderung
ihre Religionsfreiheit verletze und sie wegen ihrer Religion diskriminiere. Sie reagierten
damit auf die Annahme der sogenannten Minarett-Initiative. Im November 2009 hatten
in einer Volksbefragung 57,5 Prozent der Wähler einem Bau-Verbot für Minarette zugestimmt
und diesen in der Verfassung verankert.