Die beiden Kirchen haben den Bundestagsbeschluss zur Präimplantationsdiagnostik (PID)
deutlich kritisiert. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz bedauerte die Entscheidung.
Die Selektion von menschlichen Embryonen verstoße gegen „das Achtungsgebot der Menschenwürde,
die jedem Menschen von Anbeginn zuteil ist“, erklärte der Vorsitzende, Erzbischof
Robert Zollitsch, in Bonn. Die katholische Kirche dränge jetzt darauf, die im Gesetz
erwähnten Ausnahmefälle, in denen die PID nicht rechtswidrig sein wird, „eng zu umgrenzen,
um die willkürliche Anwendung und die Gefahr einer immer weiteren Ausdehnung der Anwendungsfälle
auszuschließen“.
Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD), Präses Nikolaus Schneider, erklärte in Düsseldorf, das Gesetz sei zu weitgehend.
Er hätte eine Zulassung der PID nur für den Ausnahmefall einer mit großer Wahrscheinlichkeit
drohenden Tot- oder Fehlgeburt persönlich vorgezogen, sagte er. Positiv sei, dass
jetzt Rechtssicherheit herrsche. Ausdrücklich würdigte der rheinische Präses den Entscheidungsprozess
der Politiker. „Sie haben sich Zeit gelassen, mit großem Ernst gedacht und diskutiert
und fraktionsübergreifend der persönlichen Entscheidung Raum gegeben“, sagte Schneider.
Es sei ihm auch wichtig festzustellen, dass Fortpflanzungsmedizin in Deutschland mit
großem Verantwortungsbewusstsein betrieben und in Anspruch genommen werde. „Ich möchte
Medizinerinnen und Medizinern sowie den Paaren nicht mit einem grundsätzlichen Misstrauen
gegenübertreten“.
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) sprach
von einem „gefährlichen und falschen Weg“. Die Entscheidung des Parlaments bedeute
einen „Bruch mit einem bewährten gesellschaftlichen Konsens“, sagte ZdK-Präsiden Alois
Glück. Die Gesellschaft werde einen hohen Preis dafür zahlen. Künftig werde es erlaubt
sein, „Embryonen allein auf der Grundlage ihrer genetischen Eigenschaften zu töten.
Dies bedeutet eine dramatische Diskriminierung insbesondere behinderten menschlichen
Lebens“, sagte Glück. Wichtig sei es deshalb nun, weiter für die Würde und das Recht
jedes Menschenlebens einzustehen. Dazu gehöre insbesondere die Unterstützung von Menschen
mit Behinderung und ihrer Familien.
Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte in
Berlin, die Ärzteschaft werde Verantwortung übernehmen, damit das Verfahren unter
kontrollierten Bedingungen und nur bei vorheriger fachkundiger Beratung angewendet
werde. „Wir wollen auf keinen Fall, dass die PID ein Routineverfahren der In-vitro-Fertilisation
wird“, sagte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery. „Mit uns wird es kein Designerbaby
geben und auch kein sogenanntes Retterbaby, das nur einem erkrankten Kind als Ersatzteillager
dienen soll.“ Die Ärzte seien auch gegen einen Katalog bestimmter Krankheiten. Vielmehr
sollten den Kommissionen bei den Ärztekammern die einzelnen Behandlungsfälle in anonymisierter
Form vorab zur Beurteilung vorgelegt werden. (kna 07.07.2011 gs)