2011-07-07 16:44:54

D: Kirchen bedauern PID-Entscheidung


Die beiden Kirchen haben den Bundestagsbeschluss zur Präimplantationsdiagnostik (PID) deutlich kritisiert. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz bedauerte die Entscheidung. Die Selektion von menschlichen Embryonen verstoße gegen „das Achtungsgebot der Menschenwürde, die jedem Menschen von Anbeginn zuteil ist“, erklärte der Vorsitzende, Erzbischof Robert Zollitsch, in Bonn. Die katholische Kirche dränge jetzt darauf, die im Gesetz erwähnten Ausnahmefälle, in denen die PID nicht rechtswidrig sein wird, „eng zu umgrenzen, um die willkürliche Anwendung und die Gefahr einer immer weiteren Ausdehnung der Anwendungsfälle auszuschließen“.

Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Nikolaus Schneider, erklärte in Düsseldorf, das Gesetz sei zu weitgehend. Er hätte eine Zulassung der PID nur für den Ausnahmefall einer mit großer Wahrscheinlichkeit drohenden Tot- oder Fehlgeburt persönlich vorgezogen, sagte er. Positiv sei, dass jetzt Rechtssicherheit herrsche. Ausdrücklich würdigte der rheinische Präses den Entscheidungsprozess der Politiker. „Sie haben sich Zeit gelassen, mit großem Ernst gedacht und diskutiert und fraktionsübergreifend der persönlichen Entscheidung Raum gegeben“, sagte Schneider. Es sei ihm auch wichtig festzustellen, dass Fortpflanzungsmedizin in Deutschland mit großem Verantwortungsbewusstsein betrieben und in Anspruch genommen werde. „Ich möchte Medizinerinnen und Medizinern sowie den Paaren nicht mit einem grundsätzlichen Misstrauen gegenübertreten“.

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) sprach von einem „gefährlichen und falschen Weg“. Die Entscheidung des Parlaments bedeute einen „Bruch mit einem bewährten gesellschaftlichen Konsens“, sagte ZdK-Präsiden Alois Glück. Die Gesellschaft werde einen hohen Preis dafür zahlen. Künftig werde es erlaubt sein, „Embryonen allein auf der Grundlage ihrer genetischen Eigenschaften zu töten. Dies bedeutet eine dramatische Diskriminierung insbesondere behinderten menschlichen Lebens“, sagte Glück. Wichtig sei es deshalb nun, weiter für die Würde und das Recht jedes Menschenlebens einzustehen. Dazu gehöre insbesondere die Unterstützung von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien.

Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte in Berlin, die Ärzteschaft werde
Verantwortung übernehmen, damit das Verfahren unter kontrollierten Bedingungen und nur bei vorheriger fachkundiger Beratung angewendet werde. „Wir wollen auf keinen Fall, dass die PID ein Routineverfahren der In-vitro-Fertilisation wird“, sagte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery. „Mit uns wird es kein Designerbaby geben und auch kein sogenanntes Retterbaby, das nur einem erkrankten Kind als Ersatzteillager dienen soll.“ Die Ärzte seien auch gegen einen Katalog bestimmter Krankheiten. Vielmehr sollten den Kommissionen bei den Ärztekammern die einzelnen Behandlungsfälle in anonymisierter Form vorab zur Beurteilung vorgelegt werden.
(kna 07.07.2011 gs)







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