Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) lehnt die PID-Zulassung ab. Laut Nachrichtenagentur
Kipa wendet sie sich gegen das Vorhaben des Bundesrates, das Verbot der Präimplantationsdiagnostik
(PID) im Fortpflanzungsmedizingesetz durch eine geregelte Zulassung zu ersetzen. Das
Verfahren der PID verletze die verfassungsrechtlich geschützte Würde des Menschen
auf gravierende Weise, erklärte SBK-Sprecher Walter Müller gegenüber Kipa. Mit der
PID werde ein ethisch unzulässiges Werturteil über „gesunde" und „kranke" Embryonen
herbeigeführt. Nutzen/Risiko-Abwägungen seien ethisch unzulässig, wenn die Würde des
Menschen auf dem Spiel stehe. Für die Gesetzesänderung muss Artikel 119 der Bundesverfassung
über Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich geändert werden, schreibt
das Bundesamt für Gesundheit. Die entsprechende Vorlage ging am Mittwoch in die Vernehmlassung.