2011-06-30 11:53:59

D: Kirchensteuer auf Kapitalerträge


Die Bundesregierung plant eine Vereinfachung beim Einzug von Kirchensteuern auf Kapitalerträge. Wie die Nachrichtenagentur KNA meldet, soll künftig die Kirchensteuer auf Vermögen automatisch von der Bank eingezogen und weitergeleitet werden. Der Bundestag berät diese Frage am Donnerstag in Berlin im Zusammenhang mit weiteren steuergesetzlichen Änderungen in Erster Lesung. Durch den neuen Mechanismus sollen die Einnahmen besser als bisher in korrekter Weise den einzelnen Bistümern zukommen, hieß es in Berlin. Möglicherweise werde sich auch das Steueraufkommen durch das neue Verfahren erhöhen.

Die neue Regelung soll eine Übergangslösung ersetzen, die seit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 wirksam war. Bisher konnte der Steuerpflichtige entweder sein Kreditinstitut informieren oder er musste entsprechende Angaben in seiner Steuererklärung machen. Die vor zwei Jahren eingeführte Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge wird generell als Quellensteuer direkt bei der Bank abgezogen. Da die Banken nicht wussten, ob jemand kirchensteuerpflichtig ist, konnte bisher kein automatischer Abzug für die Kirchen erfolgen.

Künftig soll die Bank beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen, wer Kirchensteuer zahlen muss und in welcher Höhe. Dies würde Experten zufolge anonymisiert mit Hilfe der Steuernummer erfolgen,
so dass bei dem neuen Ablauf ein Mehr an Datenschutz gewährleistet sei. Zudem wird Kirchenmitgliedern pauschal ein etwas niedriger Steuerabzug von 24,6 Prozent abverlangt. Zu der Frage soll es im September eine Experten-Anhörung im Bundestag geben. Kommt es zu einer gesetzlichen Änderung auf Bundesebene, müssen die Bundesländer diese noch in ihre Regelungen übernehmen.

(kna 30.06.2011 ord)







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