2011-06-27 13:19:11

Frankreich: Bischöfe zufrieden mit Bioethikgesetz


RealAudioMP3 Die Forschung an menschlichen Embryonen bleibt in Frankreich im Grundsatz verboten. Ausnahmen soll es auch weiter nur in streng begrenzten Einzelfällen geben, heißt es in dem vergangene Woche endgültig vom Parlament verabschiedeten Bioethikgesetz. Ursprünglich hatten die Senatoren eine Liberalisierung bei der Embryonenforschung verlangt.

Das neue französische Bioethikgesetz sieht vor, dass Samen- und Eizellspenden weiter anonym sein müssen. Die Leihmutterschaft bleibt ebenfalls verboten. Gleichgeschlechtliche Paare haben kein Anrecht auf künstliche Befruchtung. Was die Präimplantationsdiagnostik betrifft, so soll dies auch weiter nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig sein. Die katholische Kirche ist zufrieden mit diesem Resultat. Das sagt gegenüber Radio Vatikan der Pressesprecher der Bischofskonferenz, Bischof Bernard Podvin.

„Wir Bischöfe haben uns seit zwei Jahren für diese Änderungen eingesetzt. Was wir erreicht haben, ist also ein langer Weg des Dialogs mit den Politikern. Wir müssen somit auch den Volksvertretern dafür danken, dass sie so weise gehandelt haben. Es uns bewusst, dass Bioethik ein schwieriges und heikles politische Thema ist. Deshalb sind wir mit dem neuen Gesetz sehr zufrieden.“

Die Kirche müsse sich in der Politik einsetzen, wenn es darum gehe, den Lebensschutz zu garantieren, so Bischof Podvin.

„Es ist eine Pflicht für die Kirche, sich um das Leben eines jeden Menschen einzusetzen. Das gilt noch stärker, wenn es um Embryonen geht. Im Übrigen haben wir mit dem neuen Bioethikgesetz in unserem Land noch nicht das Ziel erreicht. Jetzt geht es darum, darauf zu achten, dass das Gesetz auch konkret umgesetzt wird. Denn ein Gesetz steht ja bekanntlich nur auf dem Papier. Der Schutz des Lebens aber ist ein ständiger Kampf.“

Frankreich schwimmt damit aber gegen europäischen Strom: viele Länder haben eine Lockerung in Sachen Bioethik eingeführt.

„Wir sind überzeugt, dass die Mehrheit der Franzosen auf unserer Seite ist. Sie möchten sicher nicht etwas einführen, was nicht dem französischen Sein entspricht. Die Franzosen sind gegen eine minimalistische Ethik. Sie möchten vielmehr klare ethische Richtlinien. Das ist absolut nicht rückwärtsgewandt.“

Das neue Bioethik-Gesetz enthält eine Revisionsklausel. Innerhalb von spätestens sieben Jahren muss es überprüft werden. Die Bischöfe können damit leben, so Bischof Podvin. Um es in Kraft zu setzen, braucht es jetzt noch die Unterschrift des französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy.

(rv 27.06.2011 mg)







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