Die Forschung an menschlichen
Embryonen bleibt in Frankreich im Grundsatz verboten. Ausnahmen soll es auch weiter
nur in streng begrenzten Einzelfällen geben, heißt es in dem vergangene Woche endgültig
vom Parlament verabschiedeten Bioethikgesetz. Ursprünglich hatten die Senatoren eine
Liberalisierung bei der Embryonenforschung verlangt.
Das neue französische
Bioethikgesetz sieht vor, dass Samen- und Eizellspenden weiter anonym sein müssen.
Die Leihmutterschaft bleibt ebenfalls verboten. Gleichgeschlechtliche Paare haben
kein Anrecht auf künstliche Befruchtung. Was die Präimplantationsdiagnostik betrifft,
so soll dies auch weiter nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig sein. Die katholische
Kirche ist zufrieden mit diesem Resultat. Das sagt gegenüber Radio Vatikan der Pressesprecher
der Bischofskonferenz, Bischof Bernard Podvin.
„Wir Bischöfe haben uns seit
zwei Jahren für diese Änderungen eingesetzt. Was wir erreicht haben, ist also ein
langer Weg des Dialogs mit den Politikern. Wir müssen somit auch den Volksvertretern
dafür danken, dass sie so weise gehandelt haben. Es uns bewusst, dass Bioethik ein
schwieriges und heikles politische Thema ist. Deshalb sind wir mit dem neuen Gesetz
sehr zufrieden.“
Die Kirche müsse sich in der Politik einsetzen, wenn es
darum gehe, den Lebensschutz zu garantieren, so Bischof Podvin.
„Es ist
eine Pflicht für die Kirche, sich um das Leben eines jeden Menschen einzusetzen. Das
gilt noch stärker, wenn es um Embryonen geht. Im Übrigen haben wir mit dem neuen Bioethikgesetz
in unserem Land noch nicht das Ziel erreicht. Jetzt geht es darum, darauf zu achten,
dass das Gesetz auch konkret umgesetzt wird. Denn ein Gesetz steht ja bekanntlich
nur auf dem Papier. Der Schutz des Lebens aber ist ein ständiger Kampf.“
Frankreich
schwimmt damit aber gegen europäischen Strom: viele Länder haben eine Lockerung in
Sachen Bioethik eingeführt.
„Wir sind überzeugt, dass die Mehrheit der Franzosen
auf unserer Seite ist. Sie möchten sicher nicht etwas einführen, was nicht dem französischen
Sein entspricht. Die Franzosen sind gegen eine minimalistische Ethik. Sie möchten
vielmehr klare ethische Richtlinien. Das ist absolut nicht rückwärtsgewandt.“
Das
neue Bioethik-Gesetz enthält eine Revisionsklausel. Innerhalb von spätestens sieben
Jahren muss es überprüft werden. Die Bischöfe können damit leben, so Bischof Podvin.
Um es in Kraft zu setzen, braucht es jetzt noch die Unterschrift des französischen
Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy.