Knapp zwei Wochen vor der Bundestagsentscheidung über die Präimplantationsdiagnostik
(PID) haben die Vertreter einer Zulassung in engen Grenzen ihre Vorlage nochmals geändert.
Die Initiatoren René Röspel (SPD), Priska Hinz (Grüne) und Norbert Lammert (CDU) wollen
ihn nun noch enger fassen. Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl
Jüsten, bekräftigte die Vorbehalte der Katholischen Kirche auch gegenüber dem geänderten
Entwurf. Bedauerlicherweise räume er die grundlegenden Bedenken nicht aus, sagte er
der Katholischen Nachrichten-Agentur.
Problem der Selektion „Das
Problem einer Selektion bleibt bestehen“, zumal nach Stand der Wissenschaft mindestens
acht Embryonen hergestellt werden müssten, so Jüsten. Neben der Frage des weiteren
Umgangs mit den überzähligen Embryonen, bleibe ferner die hohe Belastung für die Frauen
bei einer äußert geringen Erfolgsquote. Nach dem Änderungsvorschlag sollen Gentests
an Embryonen in der Petrischale nur möglich sein, wenn „mit hoher Wahrscheinlichkeit
eine Schädigung des Embryos“ vorliegt, die wiederum „mit hoher Wahrscheinlichkeit“
zur Tot- oder Fehlgeburt führt. Das geht aus der am Freitag in Berlin bekanntgewordenen
Neufassung des Antrags hervor.
Äußerst umstritten Die PID
ist grundsätzlich äußerst umstritten, weil Mediziner hierbei künstlich erzeugte Embryonen
auf genetische Fehler untersuchen und gegebenenfalls vernichten. Neben dem genannten
Entwurf und der Gesetzesvorlage für eine weitergehende Zulassung der PID liegt noch
ein Verbotsantrag vor. Da es sich bei der Regelung der PID um eine Gewissensentscheidung
handelt, orientieren sich die Gesetzesvorlagen nicht an Fraktionsgrenzen, sondern
werden von Gruppen aus unterschiedlichen Parteien getragen. Der Bundestag will voraussichtlich
am 7. Juli, also in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, das Gesetz verabschieden.