2011-06-17 15:23:22

Vatikan/UNO: Lob für Konvention zum Schutz von Hausangestellten


RealAudioMP3 Der Heilige Stuhl begrüßt die neue UNO-Konvention zum Schutz von Hausangestellten. Diese große Kategorie von Berufstätigen hat nun erstmals überhaupt eine minimale Art von Schutz. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen hatte die Konvention an diesem Donnerstag auf ihrer Jahreskonferenz in Genf verabschiedet. Erzbischof Silvano Maria Tomasi, Permanenter Beobachter des Heiligen Stuhles bei der UNO in Genf, sieht einen wichtigen Etappensieg in diesen Normen für Hausangestellte, die in einem „informellen“ Bereich der Wirtschaft arbeiten.

„Schon in den 60er Jahren hat man in der ILO davon gesprochen, dass Hausangestellte einen besonderen Schutz brauchen. Sie sind ja aufgrund ihres Berufsumfeldes praktisch unsichtbar und isoliert, sie haben niemals Gewerkschaften gehabt, die sie schützten. Die Zahl der Hausangestellten wird auf 50 bis 100 Millionen weltweit geschätzt. Die meisten sind Frauen und überdies Immigrantinnen, die aus fremden Ländern kommen, um sich in den Familien um Pflegebedürftige und Kinder zu kümmern.“

Die neue Arbeitsnorm der ILO legt fest, dass Hausangestellte die gleichen Arbeitsrechte genießen wie andere Arbeitnehmer. Dazu gehören begrenzte Arbeitszeiten, mindestens ein voller freier Tag pro Woche, keine Bezahlung allein in Form von Sachbezügen und die klare Regelung der Arbeitsbedingungen. Außerdem ist in der Konvention festgehalten, dass sie das Recht haben, sich gewerkschaftlich zu organisieren und Tarifverhandlungen zu führen. Katholische Organisationen waren federführend dabei, die UNO-Konvention zum Schutz von Hausangestellten durchzusetzen, betont Erzbischof Tomasi.

„Gruppen wie die Internationale Katholische Aktion oder das Internationale Kolpingwerk sowie viele kleinere Organisationen katholischer Inspiration haben intensiv und wirksam am Zustandekommen der neuen Normen für Hausangestellte mitgewirkt. Und jetzt arbeiten sie daran, dass die einzelnen Länder die Konvention auch ratifizieren.“

(rv 17.06.2011 gs)








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