Die staatskirchenrechtlichen Behörden sind für Fragen im Zusammenhang mit dem Priesteramt
nicht zuständig. Dies stellt der Bischof von Sitten und Präsident der Schweizer Bischofskonferenz,
Norbert Brunner, im Interview mit aktuellen Ausgabe der Zeitung „Der Sonntag“ klar.
Hintergrund sind die jüngsten basisdemokratischen Vorstöße in den römisch-katholischen
Kantonalkirchen in Basel-Stadt und Baselland: Zwei Volksinitiativen wollen den Gleichstellungsprozess
in der katholischen Kirche vorantreiben und hatten vor wenigen Tagen ihre Hoffnung
auf die gleichberechtigte Zulassung von Männern und Frauen zum Priesteramt geäußert.
Die Behörden der römisch-katholischen Kantonalkirchen in Basel-Stadt und Baselland
sollten darauf hinwirken, hieß es in einer entsprechenden Erklärung. Die staatskirchlichen
Behörden, also die Kantonalkirchen, seien für die Verwaltung und die Finanzen zuständig,
kommentiert Brunner das Thema. Fragen des Glaubens und der Sitten fielen hingegen
in die Zuständigkeit von Papst und Bischöfen, die bei dieser Aufgabe von der theologischen
Forschung und den Diözesanräten unterstützt würden, fügte der Präsident der Schweizer
Bischofskonferenz an. (kipa 12.06.2011 pr)