Was tun, wenn irgendwo
in der Welt – in China zum Beispiel – katholische Bischöfe ohne Einverständnis oder
sogar gegen den Willen des Papstes geweiht werden? Mit dieser Frage hat sich der Päpstliche
Rat für die Gesetzestexte jetzt genauer beschäftigt. Die Vatikanzeitung „L´Osservatore
Romano“ druckt an diesem Samstag eine ausführliche Erklärung dieses Rates ab – unter
der Überschrift: „Ein Erfordernis der Einheit“.
„Ein Bischof, der jemanden
ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof weiht, und ebenso, wer von ihm die Weihe empfängt,
zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe
zu.“ So deutlich formuliert das der Kanon 1382 im Kirchenrecht. Der Päpstliche
Rat für Gesetzestexte betont, dass eine illegale Bischofsweihe die Einheit der Kirche
aufs schwerste verletzt – darum die Höchststrafe der Exkommunikation, und zwar nicht
nur für den Geweihten, sondern auch für diejenigen, die ihn weihen. Eine Exkommunikation,
die automatisch eintritt und nicht erst von Rom ausgesprochen werden muss.
Allerdings
kommt es zu illegalen Bischofsweihen häufig unter dem Druck eines Regimes: In China
etwa wurden in der Vergangenheit wiederholt romtreue Bischöfe zur Teilnahme an einem
solchen Weiheakt ohne Mandat aus Rom gezwungen. Es gibt also durchaus mildernde Umstände,
wie das Vatikan-Papier anerkennt – Umstände, die einer genauen Einzelprüfung bedürfen.
Aber wie auch immer so eine Prüfung ausgehen mag, stellt eine illegale Bischofsweihe
doch in jedem Fall objektiv eine schwerwiegende Verletzung der kirchlichen Einheit
dar, weil sie die Gläubigen untereinander entzweit. Und wer wegen einer illegalen
Bischofsweihe gültig exkommuniziert ist, der darf in keinem Fall an der Eucharistiefeier
teilnehmen noch gar selbst die Sakramente spenden.
Wenn die Lage es verlangt,
behält sich der Heilige Stuhl Strafen und Maßnahmen vor, um den Skandal zu beenden
und die kirchliche Einheit wiederherzustellen. Auch hat ein Exkommunizierter geradezu
ein Recht darauf, dass er wieder in den Schoss der Kirche aufgenommen wird, wenn er
aufrichtige Reue zeigt: Dieser Passus in der Vatikan-Erklärung lässt nicht mehr an
China, sondern an die Bischöfe der schismatisch orientierten Piusbruderschaft denken.
Eine solche Rücknahme der Exkommunizierung kann allerdings im Fall einer illegalen
Bischofsweihe nur der Heilige Stuhl vornehmen.