2011-05-31 13:29:51

ZDK zur Suizidbeihilfe: „Lebensschutz nicht durchlöchern“


RealAudioMP3 Dürfen Ärzte Beihilfe zum Suizid leisten? Diese Frage wird ab diesem Dienstag auf dem 114. Deutschen Ärztetag in Kiel heiß diskutiert. Die eigene Position dazu hat die Bundesärztekammer allerdings im Vorfeld schon klar gemacht: Ausdrücklich lehnt sie in ihrem Entwurf für eine Neufassung der ärztlichen Berufsordnung eine Beteiligung von Ärzten an Selbsttötungen von Patienten ab. Damit wird die Ablehnung der Suizidbeihilfe deutlicher als in der bisher geltenden Berufsordnung gefasst; in dieser heißt es lediglich, dass Ärzte das Leben Sterbenden „nicht aktiv“ verkürzen dürfen. Die Neufassung freut den Präsidenten des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken, Alois Glück:

„Ich denke, es ist ganz wichtig, dass es eindeutige Regelungen gibt, und dass wir nicht schleichend in Grenzüberschreitungen kommen. Und es ist ja offenbar notwendig, das zu regeln, auch innerhalb der Ärzteschaft.“

Noch im vergangenen Jahr konnte sich mehr als ein Drittel aller Ärzte in Deutschland vorstellen, Patienten beim Suizid zu unterstützen. Glück kann diese Bereitschaft nachvollziehen; sie rühre von äußerst schwierigen Situationen und Mitleid mit den Leidenden her. Es gelte anzuerkennen, dass es Sterbesituationen gebe, die einfach „hart sind“. Dennoch – der ZDK-Präsident warnt vor einer schleichenden Untergrabung des Lebensschutzes im größeren Rahmen:

„Auf der anderen Seite muss man aber sehen, welche Gefahren in solchen Entwicklungen drinstecken. Das sind dann auf einmal ganz schnell fließende Grenzen. Es ist einmal eine Grundsatzfrage: wo sind die Grenzen des Selbstbestimmungsrechtes? Gesellschaftlich ist die Frage wie bei der PID: Wenn die individuelle Not uns zu Entscheidungen führt, die letztlich in der Gesamtentwicklung den Lebensschutz durchlöchern, dann zerstört das natürlich auch ganz schnell das Vertrauen zu den Ärzten. Es geht also um prinzipielle Fragen und nicht um einen Einzelfall.“

Weiter erinnert Glück daran, dass es beim Thema nicht nur um die Freiheit des Einzelnen gehe; schließlich stehe hinter der ärztlichen Beihilfe zum Suizid ein bestimmtes Berufsverständnis. Was also tun, um Leiden zu lindern? Man müsse zum Beispiel die Möglichkeiten der Palliativmedizin „wirklich ausschöpfen“, empfiehlt Glück. Viel Potential sei in diesem Bereich noch gar nicht entdeckt worden. Die Palliativversorgung ist neben der Präimplantationsdiagnostik ein weiteres Thema auf dem Kieler Ärztetag.

Keine Empfehlung, sondern ein klares Verbot
Die Berufsordnung ist für alle Ärzte rechtlich verbindlich – anders als die „Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung“, die die Ärztekammer bereits im Frühjahr reformiert hatte und die lediglich als Orientierungsrahmen gelten. Dabei hatte sie beim Thema Suizidbeihilfe nach Meinung mancher Beobachter zu Missverständnissen eingeladen: In der Neufassung der Grundsätze heißt es lapidar, dass eine Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung von Menschen „keine ärztliche Aufgabe“ ist. Die frühere Fassung von 2004 hatte noch deutlicher hervorgehoben, dass eine Suizidbeihilfe dem ärztlichen Ethos widerspricht.

(domradio 31.05.2011 pr)







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