D: Bundesbeauftragte legt Abschlussbericht zum Missbrauch vor
Für einmalige Entschädigungszahlungen
der Kirchen an Missbrauchsopfer plädiert die Missbrauchsbeauftragte der deutschen
Bundesregierung, Christine Bergmann. Die ehemalige Bundesfamilienministerin stellte
an diesem Dienstag in Berlin ihren Missbrauchsbericht der Presse vor. Untersucht hat
sie Missbrauchsfälle in Kirchen, Schulen, Sportvereinen und in der Familie. Etwa die
Hälfte des 300-seitigen Abschlussberichtes nehmen die Empfehlungen für den Runden
Tisch Missbrauch ein, der von der Bundesregierung als Reaktion auf Missbrauchsfälle
in der katholischen Kirche und in Internaten eingesetzt wurde; der Runde Tisch befasst
sich am kommenden 6. Juni mit der Entschädigungsfrage. Die Institutionen, in denen
es Missbrauchsfälle gab, sollen auf Wunsch der Betroffenen einmalige Entschädigungen
zahlen, so Bergmann am Dienstag in Berlin. Die Summen sollten sich an dem Schmerzensgeld
orientieren, das zum Zeitpunkt der Tat in Deutschland gezahlt worden wäre, so Bergmann:
„Das
liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Institution, die hier Verantwortung trägt.
Aber nicht jeder, wie er lustig ist, sondern unter Einhaltung verbindlicher Standards.
Das sind freiwillige Leitungen, zu denen man sich verpflichten muss. Es gibt Schmerzensgeldtabellen,
daran kann man sich orientieren, je nach Schwere des Vorfalls.“
Weiter
empfiehlt Bergmann den Institutionen die rückwirkende Übernahme von Therapiekosten
sowie die Einrichtung einer internen Beschwerdemöglichkeit. Offenbar Abstand genommen
hat die Missbrauchsbeauftragte von der Idee, dass Kirchen, Schulen und Sportvereine
in einen gemeinsamen Fonds des Bundes und der Länder einzahlen. Über einen „Topf“
des Bundes finanziert werden sollen die Opfer sexueller Gewalt in Familien:
„Es
geht um Erbringung von Leitungen bei Therapie und Beratung, die eben nicht von der
Kasse übernommen werden …
Hintergrund Die Deutsche Bischofskonferenz
hatte im Februar 2011 bereits Regeln für die Entschädigung von kirchlichen Missbrauchsopfern
angekündigt. Sie entsprechen im Großen und Ganzen Bergmanns Forderungen: Vorgesehen
ist eine einmalige Zahlung an die Opfer sowie die Unterstützung von Therapiekosten.