Volltext: Begleitbrief zum Rundschreiben über Missbrauch
Wir dokumentieren hier den Begleitbrief des Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal
William Levada, zum Rundschreiben über Fälle von Missbrauch durch Kleriker. Das Schreiben
richtet sich an die Vorsitzenden sämtlicher Bischofskonferenzen der Weltkirche. Hochwürdigster
Herr Vorsitzender!Wie Sie wissen, hat Papst Benedikt XVI. am 21. Mai 2010 eine revidierte
Fassung des Motu proprio Sacramentorum sanctitatis tutela erlassen, das Normen
zu den delicta graviora enthält, zu denen auch der sexuelle Missbrauch Minderjähriger
durch Kleriker gehört.
Um die korrekte Anwendung dieser Normen und anderer
Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Missbrauch Minderjähriger zu erleichtern, ist
es angebracht, dass jede Bischofskonferenz Leitlinien erarbeitet, die dazu dienen,
den Bischöfen, die Mitglieder der Konferenz sind, zu helfen, bei der Behandlung der
genannten Missbrauchsfälle eine klare und organische Vorgehensweise zu befolgen. Diese
Leitlinien sollten den konkreten rechtlichen Gegebenheiten innerhalb der Bischofskonferenz
Rechnung tragen.
Um die Bischofskonferenzen bei der Erarbeitung derartiger
Leitlinien zu unterstützen, bzw. als Hilfe zur Überarbeitung bereits bestehender Leitlinien,
hat die Kongregation für die Glaubenslehre das beigefügte Rundschreiben verfasst,
das allgemeine Grundsätze enthält, die der Beratung der Konferenz anempfohlen werden.
Das Rundschreiben steht unter Sperrfrist bis zur Veröffentlichung durch den Pressesaal
des Apostolischen Stuhls, am 16. Mai 2011, 12 Uhr römische Ortszeit.
Es erscheint
nützlich, die höheren Oberen der im Konferenzgebiet vertretenen klerikalen Ordensinstitute
in die Erarbeitung solcher Leitlinien einzubinden.
Schließlich wird jede Bischofskonferenz
gebeten, dieser Kongregation bis Ende Mai 2012 eine Kopie der erarbeiteten Leitlinien
zukommen zu lassen. Die Kongregation steht Ihrer Bischofskonferenz zur Verfügung,
falls Klärungen notwendig erscheinen oder Sie Unterstützung bei der Erarbeitung der
Leitlinien benötigen. Für den Fall, dass die Konferenz sich dafür entscheidet, verbindliche
Partikularnormen zu erlassen, ist es notwendig, bei den zuständigen Dikasterien der
Römischen Kurie um die recognitio anzusuchen. Indem ich Ihnen dies zur Kenntnis
bringe, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und besten Segenswünschenim Herrn Ihr