2011-05-16 15:00:18

Volltext: Begleitbrief zum Rundschreiben über Missbrauch


Wir dokumentieren hier den Begleitbrief des Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal William Levada, zum Rundschreiben über Fälle von Missbrauch durch Kleriker. Das Schreiben richtet sich an die Vorsitzenden sämtlicher Bischofskonferenzen der Weltkirche.
Hochwürdigster Herr Vorsitzender!Wie Sie wissen, hat Papst Benedikt XVI. am 21. Mai 2010 eine revidierte Fassung des Motu proprio Sacramentorum sanctitatis tutela erlassen, das Normen zu den delicta graviora enthält, zu denen auch der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker gehört.

Um die korrekte Anwendung dieser Normen und anderer Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Missbrauch Minderjähriger zu erleichtern, ist es angebracht, dass jede Bischofskonferenz Leitlinien erarbeitet, die dazu dienen, den Bischöfen, die Mitglieder der Konferenz sind, zu helfen, bei der Behandlung der genannten Missbrauchsfälle eine klare und organische Vorgehensweise zu befolgen. Diese Leitlinien sollten den konkreten rechtlichen Gegebenheiten innerhalb der Bischofskonferenz Rechnung tragen.

Um die Bischofskonferenzen bei der Erarbeitung derartiger Leitlinien zu unterstützen, bzw. als Hilfe zur Überarbeitung bereits bestehender Leitlinien, hat die Kongregation für die Glaubenslehre das beigefügte Rundschreiben verfasst, das allgemeine Grundsätze enthält, die der Beratung der Konferenz anempfohlen werden. Das Rundschreiben steht unter Sperrfrist bis zur Veröffentlichung durch den Pressesaal des Apostolischen Stuhls, am 16. Mai 2011, 12 Uhr römische Ortszeit.

Es erscheint nützlich, die höheren Oberen der im Konferenzgebiet vertretenen klerikalen Ordensinstitute in die Erarbeitung solcher Leitlinien einzubinden.

Schließlich wird jede Bischofskonferenz gebeten, dieser Kongregation bis Ende Mai 2012 eine Kopie der erarbeiteten Leitlinien zukommen zu lassen. Die Kongregation steht Ihrer Bischofskonferenz zur Verfügung, falls Klärungen notwendig erscheinen oder Sie Unterstützung bei der Erarbeitung der Leitlinien benötigen. Für den Fall, dass die Konferenz sich dafür entscheidet, verbindliche Partikularnormen zu erlassen, ist es notwendig, bei den zuständigen Dikasterien der Römischen Kurie um die recognitio anzusuchen.
Indem ich Ihnen dies zur Kenntnis bringe, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und besten Segenswünschenim Herrn Ihr

William Kardinal Levada
Präfekt








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