Die deutschen Bischöfe sehen durch das Vatikan-Rundschreiben zum Umgang mit sexuellem
Missbrauch in der katholischen Kirche ihre eigene Arbeit bestätigt. Das am Montag
veröffentlichte Schreiben und die von der Deutschen Bischofskonferenz im August 2010
überarbeiteten Leitlinien stehen „im Einklang“, erklärte der Konferenzvorsitzende,
Erzbischof Robert Zollitsch, in Bonn. Er verwies als Beispiel auf die Sorge um die
Missbrauchsopfer, die in beiden Papieren im Vordergrund stehe. Auch spielten die Themen
Prävention und Sorgfalt bei der Auswahl von Priesteramtskandidaten eine wichtige Rolle.
Schließlich weise das Dokument aus dem Vatikan auch noch einmal unmissverständlich
„auf die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden
je nach den länderspezifischen Vorgaben“ hin.
Auch die Österreichische Bischofskonferenz
hat bereits im Vorjahr kirchliche Regelungen zum Umgang mit Missbrauchsfällen erlassen,
wie sie die Glaubenkongregation nun fordert. Unter dem Titel „Die Wahrheit wird euch
frei machen“ beschlossen die Bischöfe bei der Vollversammlung im Juni 2010 eine Rahmenordnung,
die seit 1. Juli 2010 gilt. Da sich auch die männlichen und weiblichen Ordensgemeinschaften
der Rahmenordnung angeschlossen haben, hat sie für den gesamten kirchlichen Bereich
in Österreich Geltung. Primäres Ziel aller Bemühungen „ist Hilfe und Gerechtigkeit
für die Opfer“, heißt es in der Rahmenordnung. Die Ombudsstellen werden in allen Diözesen
von unabhängigen Fachleuten geleitet. Sie sind für den Erstkontakt und eine erste
Klärung von Verdachtsfällen sowie für die Rechtsberatung und Begleitung der Opfer
zuständig. Als zusätzliches österreichweites Angebot wurde schon im April 2010 die
„Unabhängige Opferschutzanwaltschaft" unter der Leitung von Waltraud Klasnic eingerichtet,
die in ihrer Tätigkeit von der „Unabhängigen Opferschutzkommission" unterstützt wird.