2011-05-02 10:39:48

Schweiz: Einvernehmlichkeit reicht im Bistum Chur nicht aus


Zwischen den staatskirchenrechtlichen Körperschaften des Bistums Chur und dem Bistum müssen rechtlich verbindliche Beziehungen geschaffen werden. Nur so sei eine erspriessliche Zusammenarbeit unabhängig von den jeweiligen Personen möglich. Dies betont Joseph Bonnemain, neuer "Bischofsvikar für die Beziehungen zu den staatskirchenrechtlichen Organisationen und Kantonen", im Interview mit der Presseagentur Kipa. Der Weg, um das zerbrochene Vertrauen im jüngsten Churer Bistumskonflikt wieder zu kitten, werde allerdings lang sein.
In seinen verschiedenen Funktionen im Bistum Chur seit 30 Jahren habe er die Beziehungen zu den staatskirchenrechtlichen Körperschaften stets als angenehm und fruchtbar erlebt, betont Bonnemain im Interview. Als Gerichtsvikar des Bistums ist er sowohl in Chur wie in Zürich tätig. Den wichtigsten Faktor im jüngsten Churer Bistumskonflikt macht Bonnemain in der Tatsache aus, dass die Beziehungen zwischen den staatskirchenrechtlichen Einrichtungen und Körperschaften des Bistums einerseits und dem Bistum andrerseits nicht verbindlich festgelegt sind. Das führe dazu, dass sich die Situation je nach Akteuren völlig verändern könne. Es brauche deshalb eine rechtliche, verbindliche Verankerung, damit die Zusammenarbeit unabhängig von den Personen weitergehen könne. Die bisher stets hervorgehobene „Einvernehmlichkeit" sei jedenfalls zu wenig.

(kipa 02.05.2011 ord)







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