Der Vatikan blickt
überden 1. Mai hinaus: Nach der Seligsprechung Johannes Paul II. wird der Prozess
für eine mögliche Heiligsprechung des Papstes anlaufen. Wie lange dieser Schritt in
Anspruch nehmen wird, kann der Vatikan-Verantwortliche für Selig- und Heiligsprechungen
nicht sagen. Dafür ist nämlich ein Wunder vonnöten. Kardinal Angelo Amato:
„Es
ist da bei allen eine gewisse Dringlichkeit spürbar. Das ist positiv. Ich möchte aber
hinzufügen, dass die Zeit bist zur Heiligsprechung nicht als leere Zeit des Wartens
zu betrachten ist. Diese Monate und Jahre dienen dazu, die Figur des Seligen noch
besser kennen zu lernen, um seinem Beispiel mit größerer Treue zu folgen. Ein Heiliger
ist nicht nur jemand, den man feiert, sondern vor allem jemand, den man nachahmt.“
Für die Heiligsprechung muss erst noch ein Wunder geschehen, ein Wunder,
das Johannes Paul nach seiner Seligsprechung erwirkt haben muss. So sieht es das Kirchenrecht
vor. Das Wunder gilt dabei als Zeichen Gottes, das der Kirche nach all ihren umfangreichen
Untersuchungen zur Person und zu den Tugenden des Seligen beweist, dass der Betreffende
tatsächlich im Paradies ist. Nicht in Frage kommen für die Heiligsprechung also die
möglichen Wunder, die Johannes Paul in den gut sechs Jahren nach dem Tod erwirkt haben
soll. Kardinal Amato zufolge waren es viele.
„Eine Seligsprechung verlangt
zwei Elemente. Die fama sanctitatis, den Ruf der Heiligkeit. Und die fama signorum,
den Ruf der Wundertätigkeit. Beide sind im Fall von Johannes Paul reichlich vorhanden.
Die Gnaden auf Fürsprache des verstorbenen Papstes, die uns Gläubige aus der ganzen
Welt angezeigt haben, sind zahllos. Eines davon war das Heilungswunder an Schwester
Marie Simon-Pierre. Auch heute noch erreichen uns Zeugnisse in dieser Richtung. Die
Schriftstellerin Margherita Enrico beispielsweise erzählt in ihrem neuen Buch unter
anderem über die unerklärliche Heilung ihres kleinen Sohnes.“
Wird nach
der Seligsprechung ein mögliches Wunder angezeigt, kommt es zu einer Untersuchung
auf diözesaner Ebene, ehe der Fall nach Rom geht. Dort untersucht ihn erst eine wissenschaftliche
Kommission, später ein Theologenrat. Die Kardinäle und Bischöfe der Kongregation für
Selig- und Heiligsprechung müssen ein positives Votum geben. Geht alles glatt, trägt
der Präfekt den Fall Papst Benedikt vor, der seine Unterschrift unter das Dekret setzt
und in einer eigens anberaumten Kardinalsversammlung, einem Konsistorium, einen Termin
für die Heiligsprechung festlegt.