Erste finanzielle Entschädigungen für Missbrauchsopfer sollen bis Ende Juni fließen.
Das sagte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, der Trierer
Bischof Stephan Ackermann, gegenüber der Zeitung „Trierischer Volksfreund“ vom Samstag.
Die Betroffenen würden „schnell und unbürokratisch“ mit bis zu 5.000 Euro entschädigt,
in „Härtefällen“ könne es auch mehr sein, führte Ackermann aus. Bislang sind 210 Entschädigungsanträge
von Missbrauchsopfern bei der Deutschen Bischofskonferenz eingegangen. Deren Zentrale
Koordinierungsstelle habe in ihrer ersten Sitzung bereits über 25 Anträge beraten,
sagte der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, gegenüber dem „Trierischer
Volksfreund“. Anträge sind seit Anfang März möglich. In dem Gremium seien Psychologen,
Juristen und Theologen vertreten, so Kopp.