Noch ist nichts Definitives
in Sachen Präimplantationsdiagnostik entschieden: Die PID spaltet die Meinungen der
Abgeordneten im Bundestag. Befürworter und Gegner debattierten an diesem Donnerstag
über Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas. Die abschließende Entscheidung in
der ethisch heiklen Frage ist nun für den 30. Juni geplant. Mit scharfen Worten warnte
der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, im Gespräch
mit dem Kölner Domradio vor einem Gesetzentwurf zur Zulassung der PID:
„Es
ist ganz klar, das menschliche Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle.
Und damit steht dieser Embryo unter dem absoluten Schutz des Lebens. Wir haben kein
Recht, selber zu entscheiden, welcher Embryo dann weiterleben darf und welcher nicht.
Wenn es so käme, wie der Entwurf vorschlägt, der von der größeren Anzahl der Abgeordneten
unterstützt wurde, dann hieße das: Der Damm ist gebrochen. Der Mensch macht sich dann
zum Herrn über Leben und Tod und er entscheidet, wer leben darf und wer nicht. Kein
Mensch darf sich das anmaßen, da müssen wir ganz und gar gegen kämpfen.“
Die
Debatte im Bundestag war spannend, weil es quer durch alle Parteien verschiedene Meinungen
zu PID gibt. Die Grüne-Gesundheitspolitikerin Birgitt Bender würdigt die Diskussion
im Bundestag. Im Gespräch mit uns sagt sie:
„Es war eine Debatte, die
auf sehr hohem Niveau geführt wurde. Alle Redner und Rednerinnen haben sehr ernsthaft
die Argumente, die für sie wichtig sind, vorgebracht. Ich denke, die heutigen Reden
werden noch zum Nachdenken angeregt haben.“
Die Tatsache, dass es in
der christlich-geprägten CDU Befürworter der PID gebe, während sie selbst – als Vertreterin
der Grünen – gegen die Diagnostik sei, zeige Folgendes, so Bender:
„Es
ist gut zu sehen, dass es auch politische Entscheidungen gibt, die nicht einfach nach
Blöcken getroffen werden. Vielmehr ist hier eine Abwägungsentscheidung angesagt. Da
spielt immer der persönliche Wertehintergrund eine Rolle. Und der ist nicht unbedingt
immer parteipolitisch zu verordnen.“
PID-Gegnerin Bender warnt vor
der Auswahl „passender“ Embryonen:
„Ich sehe in der PID ein Instrument
der Auslese. Da wird entschieden zwischen Leben, das angeblich Wert hat zu existieren
und auf der anderen Seite, was nicht lebenswert sein soll. Nach den Erfahrungen in
anderen europäischen Ländern ist das nicht auf einige wenige Fälle zu reduzieren.
Deshalb fürchte ich mich vor einer gesellschaftlichen Haltung, die dann Eltern mit
behinderten Kindern sagt: Aber das hätte doch nicht sein müssen.“
Nach
einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom Juni 2010 verstößt die PID in Deutschland
bei bestimmten Voraussetzungen nicht gegen das Embryonenschutzgesetz. Zuvor war es
allgemeine Auffassung gewesen, dass solche Gentests nicht erlaubt sind – auch wenn
sie nicht im strengen deutschen Embryonenschutzgesetz von 1991 erwähnt werden.