Der Gedenktag des bald seligen Johannes Paul II. wird der 22. Oktober sein. Das geht
aus einem Erlass der vatikanischen Gottesdienstkongregation hervor, der auch andere
Details zur künftigen Verehrung des Seligen festlegt. Auch Kirchen dürfen dem neuen
Seligen demnach künftig geweiht werden. Der Gedenktag des 22. Oktober bezieht sich
auf den Pontifikatsbeginn Johannes Pauls im Jahr 1978. Er gilt vorerst nur für die
Diözese Rom und die polnischen Bistümer. Das Kirchenrecht sieht für Selige eine ausschließlich
lokale Verehrung vor, im Gegensatz zu Heiligen, derer die gesamte Kirche gedenkt.
Andere Bischofskonferenzen, Bistümer oder Orden, die Johannes Paul II. in ihren Festkalender
aufnehmen wollen, können dies tun, müssen es aber vorab bei der Gottesdienstkongregation
beantragen.