2011-04-05 10:18:07

Unsere Serie: Das Zweite Vatikanische Konzil


RealAudioMP3 Von Pater Dariusz Kowalczyk SJ, Folge 22

Das Engagement der katholischen Kirche im Schul- und Bildungswesen ist seit Jahrhunderten schon breit und vielfältig. Das Konzil hat einige universelle Prinzipien formuliert, die das Erziehungswesen betreffen. Allem voran bekräftigt die Erklärung „Gravissimum educationis“, dass „alle Menschen, gleich welcher Rasse, Stellung oder welchen Alters, kraft ihrer personalen Würde das unveräußerliche Recht auf Erziehung haben“ (Nr. 1).
Die ersten und grundlegenden Erzieher sind die Eltern – also ist die Familie auch die erste Schule. Diese Erziehungsaufgabe der Eltern muss von der ganzen Gesellschaft mitgetragen und verteidigt werden. Katholische Eltern sind die ersten, die ihre Kinder in die Kirche einführen und sie im Glauben erziehen; darum kann man sagen, dass die Lage der Kirche vor allem von der Lage der katholischen Familien abhängt.
Das Konzil sagt klar, dass „alle Christen das Recht auf eine christliche Erziehung haben“ (Nr. 2). Darum sollten Zuschüsse der öffentlichen Hand im Schul- und Bildungswesen so fließen, „dass die Eltern in voller Freiheit und ihrem Gewissen entsprechend die Schule für ihre Kinder auswählen können“ (Nr. 6). Staatliche Zuschüsse für katholische Schulen sind somit nicht ein Gefallen, den der Staat der Kirche macht, sondern die Anerkennung eines Rechts der Familien, die Schule für ihre Kinder selbst zu wählen.
Die Kirche leistet ihren Dienst im Schul- und Bildungswesen nicht nur für Katholiken, sondern gleichermaßen für Nicht-Katholiken – und sie tut das ohne Proselytismus. Das Konzil bekräftigt: „Der Kirche liegen auch jene katholischen Schulen vor allem in Missionsgebieten sehr am Herzen, die auch von nicht-katholischen Schülern besucht werden“ (Nr. 9).
In diesen Zusammenhang gehört auch, dass sich die Konzilsväter an die jungen Leute wenden: Sie sollten dazu bereit sein, sich „in den Regionen, wo die niedrige Zahl von Lehrern die Schulbildung der Jugend in Gefahr bringt“, im Erziehungsbereich zu engagieren (aus den Schlußworten).


(rv 05.04.2011 sk)







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