Das Engagement der katholischen Kirche im Schul- und
Bildungswesen ist seit Jahrhunderten schon breit und vielfältig. Das Konzil hat einige
universelle Prinzipien formuliert, die das Erziehungswesen betreffen. Allem voran
bekräftigt die Erklärung „Gravissimum educationis“, dass „alle Menschen, gleich welcher
Rasse, Stellung oder welchen Alters, kraft ihrer personalen Würde das unveräußerliche
Recht auf Erziehung haben“ (Nr. 1). Die ersten und grundlegenden Erzieher sind
die Eltern – also ist die Familie auch die erste Schule. Diese Erziehungsaufgabe der
Eltern muss von der ganzen Gesellschaft mitgetragen und verteidigt werden. Katholische
Eltern sind die ersten, die ihre Kinder in die Kirche einführen und sie im Glauben
erziehen; darum kann man sagen, dass die Lage der Kirche vor allem von der Lage der
katholischen Familien abhängt. Das Konzil sagt klar, dass „alle Christen das Recht
auf eine christliche Erziehung haben“ (Nr. 2). Darum sollten Zuschüsse der öffentlichen
Hand im Schul- und Bildungswesen so fließen, „dass die Eltern in voller Freiheit und
ihrem Gewissen entsprechend die Schule für ihre Kinder auswählen können“ (Nr. 6).
Staatliche Zuschüsse für katholische Schulen sind somit nicht ein Gefallen, den der
Staat der Kirche macht, sondern die Anerkennung eines Rechts der Familien, die Schule
für ihre Kinder selbst zu wählen. Die Kirche leistet ihren Dienst im Schul- und
Bildungswesen nicht nur für Katholiken, sondern gleichermaßen für Nicht-Katholiken
– und sie tut das ohne Proselytismus. Das Konzil bekräftigt: „Der Kirche liegen auch
jene katholischen Schulen vor allem in Missionsgebieten sehr am Herzen, die auch von
nicht-katholischen Schülern besucht werden“ (Nr. 9). In diesen Zusammenhang gehört
auch, dass sich die Konzilsväter an die jungen Leute wenden: Sie sollten dazu bereit
sein, sich „in den Regionen, wo die niedrige Zahl von Lehrern die Schulbildung der
Jugend in Gefahr bringt“, im Erziehungsbereich zu engagieren (aus den Schlußworten).