2011-03-22 14:27:56

Österreich: Schönborn zum Kruzifix-Urteil


RealAudioMP3 Große Zustimmung hat das jüngste und endgültige Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Kruzifix-Streit erhalten. Die große Mehrheit der Richter hat sich dafür ausgesprochen, dass Kreuze in den Klassenzimmern der italienischen Schulen bleiben dürfen. Im Zuge der Frühjahrsvollversammlung der österreichischen Bischöfe in Brixen hat sich an diesem Dienstag Kardinal Christoph Schönborn zu dem Urteil geäußert:

„Ich habe dieses Urteil erhofft. Ich habe nicht gewagt, es zu erwarten, aber ich bin sehr froh, dass es so gekommen ist. Mich hat beeindruckt, dass es von den 17 Richtern 15 waren, die dafür gestimmt haben. Das ist eine sehr große Mehrheit. Mich hat beeindruckt, dass sie so eine klare Argumentation in ihrer Begründung haben, dass das Kreuz nicht ein Zeichen der Indoktrination ist, wie sie ausdrücklich sagen. Sondern ein Zeichen, das die religiöse und die kulturelle Identität Europas in sehr starker Weise anspricht.“

Man könne nicht von allen anderen verlangen, dass sie auf ihre religiösen Zeichen verzichten, nur weil sie einen einzelnen stören, so Schönborn. Zur Toleranz gehöre eben auch das Akzeptieren der Religion oder Nicht-Religion des anderen.

„Ich habe großen Respekt vor den Juden in unserer Stadt, die ihren Glauben auch in ihrer Kleidung zum Ausdruck bringen. Ich freue mich darüber. Weil ich weiß, dass sind Menschen, die ihren Glauben ernst nehmen. Ich freue mich darüber, wenn ich sehe, wie junge muslimische Frauen ein Kopftuch tragen; in aller Freiheit – ich hoffe, dass sie das in aller Freiheit tun und nehme das jetzt an - ich freue mich darüber, dass sie sich trauen zu sagen: Ja, ich bin Muslima. Warum sollen wir uns nicht trauen, zu sagen: Ja, ich bin Christ?"

Hintergrund
Die Große Kammer des Straßburger Gerichts kassiert mit dem Urteil vom vergangenen Freitag ein italienisches Urteil aus dem Herbst 2009: Damals hatten die Richter Kruzifixe in Klassenzimmern als einen Verstoß gegen Erziehungsrechte und die Religionsfreiheit gewertet. Der Staat Italien fühlte sich übergangen und erhob 2010 Einspruch. Mit dem Urteil vom 18. März wurde die rechtliche Lage zu Kruzifixen in italienischen Klassenzimmern in letzter Instanz entschieden; ein Rekurs ist damit nicht mehr möglich. Der Vatikan hatte das Urteil als richtungsweisend auch für andere europäische Länder begrüßt.

(rv 22.03.2011 ak/pr)







All the contents on this site are copyrighted ©.