D: Kirche präsentiert eigenes Schadensersatz-Konzept für Missbrauchs-Opfer
Die deutschen Bischöfe und die kirchlichen Orden werden im Alleingang an die Entschädigung
von Missbrauchs-Opfern gehen. Das erklärten die Bischofskonferenz an diesem Mittwoch.
Beim Runden Tisch der Bundesregierung zum Thema Missbrauch sei derzeit eine Regelung
„noch nicht absehbar“. Darum sehe sich die katholische Kirche „in der Verpflichtung,
schon jetzt eine möglichst schnelle und unbürokratische Hilfe anzubieten“. „Wir verstehen
die wachsende Ungeduld der Betroffenen“, heißt es in der Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz
wörtlich. Bischöfe und Orden hätten schon Ende September „als bisher einzige betroffene
Institutionen“ ein Entschädigungsmodell vorgelegt – dieses könne von jetzt an „zügig
umgesetzt werden“. Zwar sei die Kirche sehr „an einer gesamtgesellschaftlichen Lösung
interessiert“. Doch gelte es, „in Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger materielle
Leistungen zu erbringen, bei denen eine Schmerzensgeld- oder eine Schadensersatzleistung
aufgrund von eingetretener Verjährung rechtlich nicht mehr durchsetzbar ist“. Die
Bischöfe bedauern, „dass bisher keine gemeinsame zeitnahe Lösung am Runden Tisch möglich
war“. Ihr jetziges Vorpreschen sei aber keine Absage an mögliche künftige Lösungen.
Zahlungen Die
Bischöfe weisen darauf hin, dass Bistümer und Orden schon „seit geraumer Zeit“ Therapiekosten
und Paartherapien für die Opfer von sexuellem Missbrauch übernehmen. Darüber hinaus
solle eine „materielle Anerkennung von bis zu 5.000 Euro“ geleistet werden. In besonders
schweren Fällen seien „andere oder zusätzliche Leistungen“ möglich. Die Kirche richte
außerdem einen Präventionsfonds mit Kapital in Höhe von 500.000 Euro ein: Dadurch
sollen Präventionsprojekte „innerhalb und außerhalb der katholischen Kirche“ gefördert
werden.